München. Das Oberlandesgericht München hat im NSU-Prozess eine Anfrage an den Generalbundesanwalt gestellt. Grund ist ein möglicher weiterer Anschlag der rechtsextremen Terrorzelle. Der Angeklagte Carsten S. hatte über einen mutmaßlich versuchten Bombenanschlag mit einer umgebauten Taschenlampe berichtet.

Im NSU-Prozess hat das Oberlandesgericht (OLG) München am Mittwoch wegen eines bislang noch nicht bekannten, möglichen weiteren Anschlags der rechtsextremen Terrorzelle eine Anfrage an den Generalbundesanwalt gestellt. Er habe für Abklärungen im Hinblick auf das "Stichwort Taschenlampe" Kontakt zur Bundesanwaltschaft aufgenommen, sagte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl. Zuvor hatte der Angeklagte Carsten S. über einen mutmaßlich 1999 mit einer umgebauten Taschenlampe versuchten NSU-Bombenanschlag berichtet.

S. bekräftigte seine Aussage, wonach ihm entweder das NSU-Mitglied Uwe Böhnhardt oder Uwe Mundlos 1999 von einer Taschenlampe berichtet hätten. "Die sagten irgendwas mit Taschenlampe in Geschäft gestellt, und das hat nicht geklappt", sagte S.. Ihm sei erst nach dem Treffen mit den beiden bewusst geworden, dass die Aussage sich auf einen möglichen Anschlag bezogen haben könnte.

Möglicher Zusammenhang mit Rohrbombenanschlag in Nürnberg

Inzwischen gibt es Spekulationen, die Äußerungen könnten sich auf einen Rohrbombenanschlag auf eine von einem türkischstämmigen Migranten betriebene Kneipe in Nürnberg bezogen haben. Die "Nürnberger Nachrichten" veröffentlichten einen Bericht, der im Juni 1999 über diesen Anschlag veröffentlicht wurde.

Demnach entdeckte ein 18-jähriger Mitarbeiter der Gaststätte damals beim Toilettenputzen dort einen Gegenstand, den er für eine Taschenlampe hielt. Als er sie anstellen wollte, sei es zur Explosion gekommen. Der Mann habe Verletzungen am Oberkörper, im Gesicht und den Armen Verletzungen erlitten. Nach kurzer Zeit habe er aber das Krankenhaus verlassen können. Dem Bericht zufolge sah das Landeskriminalamt damals keinen Hinweis auf einen möglichen ausländerfeindlichen Hintergrund.

Gericht befragt Carsten S. zu Details um seine Rolle als Helfer

Das Gericht befragte Carsten S. weiter zu möglichen Details rund um seine mutmaßliche Rolle als Helfer des NSU-Trios Böhnhardt, Mundlos und Beate Zschäpe. Böhnhardt und Mundlos hatten sich im November 2011 auf der Flucht vor der Polizei selbst getötet. S. hatte am Dienstag sein erstes Geständnis um die Angaben zu dem möglichen Bombenanschlag ergänzt.

Außerdem berichtete er, Böhnhardt oder Mundlos hätten in einem Telefonat gegenüber dem ebenfalls angeklagten Ralf Wohlleben berichtet, einen Mann angeschossen zu haben. Dass er diese Aussagen ursprünglich nicht gesagt hatte, begründete S. damit, dass er Wohlleben habe schützen wollen. S. ist wegen Beihilfe zum neunfachen Mord angeklagt. Er soll die Waffe als Bote übergeben haben, mit der der NSU neun Migranten erschossen haben soll. Diese Waffenübergabe gestand der 33-Jährige. (AFP)