Düsseldorf/Hannover. . Die Bundesländer überprüfen die “Toleranzgrenze“ für den Besitz von Marihuana und Haschisch. Bisher ist der Besitz von Cannabis verboten, für den Eigenbedarf wird er aber toleriert. Die “Freigrenze“ für die Menge des Besitzes schwankt aber von Land zu Land. Das soll sich nun ändern.

Die Bundesländer prüfen die Einführung einer „Freigrenze“ für den Besitz von Marihuana und Haschisch. „Wir regen an, dass die Justizminister eine Harmonisierung anstreben, damit nicht in unterschiedlichen Ländern unterschiedliche Rechtslagen herrschen“, sagte NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) am Rande der Innenministerkonferenz in Hannover.

Bisher ist der Besitz von Cannabis verboten. Das Rauschgift wird aber in kleinen Mengen für den Eigenbedarf toleriert. Das heißt: Der Besitzer geht straffrei aus.

Diese „Toleranzgrenze“ ist allerdings von Land zu Land unterschiedlich. In Bayern liegt sie bei sechs Gramm, in NRW bei zehn Gramm und in Berlin wiederum sogar bei 16 Gramm. Die Polizei muss in jedem Fall ermitteln.

Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Oliver Malchow, sagte der Funke-Mediengruppe: „Wer von Berlin nach München umzieht, muss damit rechnen, in der einen Stadt bestraft zu werden und in der anderen nicht.“ Die Rechtspraxis sei „schwer vermittelbar“.

Thomas Kutschaty: Kreislauf der Sucht durchbrechen

NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) sprach sich dafür aus, Ersttäter mit kleinen Mengen Drogen nicht zu bestrafen: „Wir müssen den Kreislauf aus Drogensucht und Kriminalität möglichst schnell durchbrechen. Hierbei hilft eine strafrechtliche Verurteilung überhaupt nicht.“

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Kutschaty betonte, er wolle die Gefahren durch Cannabis nicht verharmlosen. Deshalb könne die Staatsanwaltschaft in NRW auch unterhalb der Zehn-Gramm-Grenze Strafverfahren einleiten. Im Regelfall sieht das Gericht aber bei Jugendlichen, die im Besitz kleiner Mengen Cannabis sind, gegen eine Auflage von der Strafverfolgung ab.

Jugendliche können zu Sozialstunden verpflichtet werden

So kann der Jugendliche verpflichtet werden, eine Lehrstelle anzunehmen, Sozialstunden zu leisten oder sich einer Betreuung anzuvertrauen. „Wer nicht mit uns kooperiert, soll aber auch nicht von der Regelung profitieren“, stellte Kutschaty klar.

Der Minister sagte, er wolle alles tun, um Jugendlichen, die aus Leichtsinn oder Übermut Drogen ausprobierten, wieder ein drogenfreies Leben zu ermöglichen: „Wenn Jugendliche erst vorbestraft sind, lassen sich viele erst recht fallen.“Deshalb habe NRW den 19 Staatsanwaltschaften mehr Spielräume eröffnet, um frühzeitig erzieherisch auf Jugendliche einzuwirken.