Karlsruhe. . Kurz vor der Bundestagsabstimmung über Hilfen für das angeschlagene Euro-Land Zypern hat das Verfassungsgericht einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung gegen das Vorhaben abgelehnt. Der Antragsteller habe die Beschlussfassung des Parlamentes verhindern wollen.

Gegner des Rettungspakets für Zypern sind mit dem Versuch gescheitert, die Abstimmung des Bundestags über die Milliardenhilfen zu verhindern. Wie das Bundesverfassungsgericht am Mittwochabend in Karlsruhe mitteilte, lehnte es einen Antrag auf einstweilige Anordnung ab. Dieser zielte demnach darauf, die Beschlussfassung des Bundestags zu untersagen. Über die Antragsteller machte das Gericht keine Angaben.

Der Bundestag kann damit wie geplant am Donnerstag über die Milliardenhilfen für das Euroland abstimmen. Für das Hilfsprogramm zeichnet sich eine klare Mehrheit ab, weil neben den Koalitionsabgeordneten auch die meisten Mandatsträger von SPD und Grünen mit Ja stimmen wollen.

Zypern soll rund neun Milliarden Euro aus dem Krisenfonds ESM erhalten, eine weitere Milliarde soll vom Internationalen Währungsfonds (IWF) kommen. Deutschland trägt rund 2,6 Milliarden Euro der Hilfssumme.

Zudem muss Zypern aus eigener Kraft rund 13 Milliarden Euro für seine Rettung aufbringen. Dazu müssen sich unter anderem Bankkontoinhaber bei großen Vermögen an den Kosten der Rettung beteiligen. (afp)