Berlin. Im Rechtsstreit von Bettina Wulff gegen den Internet-Konzern Google will die 39-Jährige ihren Prozesstermin verschieben lassen - ursprünglich sollte am 26. April in Hamburg verhandelt werden. Sie will mit ihrer Klage verhindern, dass beim Googeln ihres Namens automatisch Suchbegriffe wie “Rotlichtvergangenheit“ oder “Escort“ vorgeschlagen werden.

Bettina Wulff (39) will ihren Prozesstermin gegen den Internet-Konzern Google verschieben lassen - ursprünglich sollte am 26. April in Hamburg verhandelt werden. Wulff will mit ihrer Klage verhindern, dass beim Googeln ihres Namens automatisch Suchbegriffe wie "Rotlichtvergangenheit" oder "Escort" vorgeschlagen werden.

Der "Spiegel" hatte berichtet, Wulffs Anwälte hätten das Landgericht Hamburg und Google gebeten, das Verfahren auf Eis zu legen, weil der Bundesgerichtshof gerade einen ähnlichen Fall prüfe. Dabei wehrt sich ein Kläger dagegen, dass sein Name bei einer Google-Suche automatisch um die Begriffe "Scientology" und "Betrug" ergänzt werde.

Termin soll verschoben werden

Dagegen sagte Wulffs Anwalt Gernot Lehr der Nachrichtenagentur dpa: "Es geht nicht darum, etwas auf Eis zu legen." Es sei lediglich vorgeschlagen worden, den für den 26. April anberaumten Termin zu verschieben, um die Entscheidung des BGH in dem anderen Verfahren abzuwarten. Bettina Wulff wolle ihren Prozess gegen Google aber auf jeden Fall fortführen.

Google hat nach eigenen Angaben in Deutschland mehrere Verfahren zum Thema Autoergänzung gewonnen. Der Internet-Konzern hatte stets argumentiert, Google nehme keinen Einfluss auf die Suchbegriffe. Die Autovervollständigungs-Funktion bei einer Suche spiegele nur die tatsächlichen Suchanfragen der Nutzer wider. Ähnliche Verfahren gegen Google in Deutschland habe das Unternehmen alle gewonnen.

Auch interessant

Bettina Wulff soll gegen Christian Wulff als Zeugin aussagen

Bettina Wulff soll in einem Korruptionsprozess gegen ihren Ehemann, Ex-Bundespräsident Christian Wulff, als Zeugin aussagen. Die 39-Jährige werde von der Staatsanwaltschaft Hannover als eine von insgesamt 25 Zeugen benannt, berichteten die "Süddeutsche Zeitung" und die "Bild am Sonntag". Sollte das Landgericht Hannover die Anklage gegen Wulff zulassen, müsste sie wohl vor Gericht erscheinen. Sie lebt zwar seit Januar von ihrem Mann getrennt, hätte aber als Ehefrau ein Zeugnisverweigerungsrecht. Weitere Zeugen seien Verleger Hubert Burda und ehemalige Wulff-Mitarbeiter wie seine Sekretärin und seine Büroleiterin.

Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte am Freitag Anklage gegen Wulff wegen Bestechlichkeit erhoben. Hintergrund ist seine Verbindung zum Filmproduzenten David Groenewold, der 2008 einen Teil der Kosten für einen Oktoberfest-Besuch der Wulffs in München übernommen hatte. Wulff warb später bei Siemens für ein Filmprojekt Groenewolds.

Beleg zur Kostenerstattung verheimlicht?

Nach Angaben der "Bild am Sonntag" spricht die Staatsanwaltschaft dem früheren Bundespräsidenten jede Glaubwürdigkeit ab. In der Anklageschrift werde Wulff vorgeworfen, Sachverhalte frei erfunden und nachträglich konstruiert zu haben. So soll er sich 400 Euro Übernachtungskosten für den Oktoberfest-Besuch als Dienstreise erstatten lassen haben, obwohl seine Frau und sein kleiner Sohn dabei waren. Laut Anklageschrift habe er die Mitreise von Frau und Kind auf dem eingereichten Beleg zur Kostenerstattung verheimlicht.

Die Staatsanwälte stützen ihren Korruptionsvorwurf auf zahlreiche Indizien. In der Anklageschrift räumten sie allerdings auch ein, dass sie keine eindeutigen, unmittelbaren Beweise dafür hätten, berichtete "Bild am Sonntag". Wulffs Anwalt Gernot Lehr wollte dazu keine Stellung nehmen. "Wir äußern uns zu dem Ermittlungsverfahren nicht", sagte er der Nachrichtenagentur dpa am Sonntag.

Mehrheit der Deutschen befürwortet Anklage gegen Wulff

Eine Emnid-Umfrage für das Nachrichtenmagazin "Focus" ergab, dass 54 Prozent der Deutschen die Anklage gegen Wulff befürworten. 37 Prozent plädierten für eine Einstellung des Korruptionsverfahrens, 9 Prozent machten keine Angabe. Emnid hatte die Umfrage in den Tagen zuvor vorgenommen, als bereits von einer Anklage auszugehen war. (dpa)