Essen. . Die neue Straßenverkehrsordnung setzt auf geschlechtsneutrale Formulierungen. Aus „der Fußgänger“ wird „wer zu Fuß geht.“ Kritiker machen sich bereits darüber lustig: Aus „Paragraf“ machen Spötter im Internet „Paragräfin“.

Die Straßenverkehrsordnung war nie eine Meisterleistung der Dichtkunst. Im § 2 steht: „Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte“. Fahrzeuge? Eher müssten ja deren Fahrzeugführer fürs richtige Spurhalten sorgen.

Jahrzehnte blieben solche Fehlerchen unerkannt. Aber im Zeitalter des Gleichstellungsgesetzes sind auch derartige Texte intensiverer Kontrolle unterworfen. So hat man ermittelt, dass alle Handelnden in der Straßenverkehrsordnung männlich sind.

Alle sind männlich

Der Fußgänger. Der Radfahrer. Auch der Autofahrer. Also nutzt der Bundesverkehrsminister die Chance, der ab Ostermontag geltenden Neuauflage „geschlechterneutrale Formulierungen“ einfließen zu lassen. Aus dem Radfahrer wird „wer ein Fahrrad führt“. Der Fußgänger? Natürlich „wer zu Fuß geht“. Der Rest der Straßennutzer, also Reiter, Führer von Pferden und Treiber von Vieh sind jetzt „wer reitet, Pferde oder Vieh führt“.

Im Ministerium wird das gut begründet: Formulierungen, die Frauen und Männer gleich stellen, seien längst für Gesetzestexte vorgeschrieben. Das ist o.k. Allerdings haben die Beamten die Korrekturen offenbar im Schnelldurchgang bearbeitet. Man hat vergessen, den Polizisten (vielleicht „wer der Polizei angehört…“ ?) zu neutralisieren.

Und der erste Satz des § 25 heißt gleichstellungspolitisch korrekt: „Wer zu Fuß geht…“. Aber die Überschrift? Sie ahnen es: „§ 25 Fußgänger“. Da ist der Spott natürlich nicht weit. Der Autoclub Europa fragt, ob das Ministerium einen „Studienabbrecher im Fach Germanistik“ beschäftigt hat, und Blogs machen sich lustig unter der Zeile „Paragraf/Paragräfin“.