Hamm/Essen. Das Oberlandesgericht Hamm hat ein Urteil des Amtsgerichts Essen bestätigt, wonach Autofahrer Handys am Steuer auch dann nicht in die Hand genommen werden dürfen, wenn sie als Navigationsgeräte dienen. Ein 29-jähriger aus Holzwickede war in Essen deshalb von der Polizei angehalten worden.
Ein Mobiltelefon darf beim Autofahren nicht als Navigationshilfe in der Hand gehalten werden. Das entschied der 5. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm in einem am Freitag bekannt gegebenen Beschluss. Der Senat bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Essen.
Der 29-jährige Betroffene aus Holzwickede hatte während einer Fahrt in Essen mit seinem Auto sein Handy in der Hand gehalten und als Navigationsgerät genutzt. Dabei hatte er eine neben ihm befindliche Polizeistreife nicht bemerkt. Gegen den Autofahrer wurde eine Geldbuße von 40 Euro verhängt, gegen die der Mann juristisch vorging.
Beide Hände frei für das Fahren - so verlangt es der Gesetzgeber
Nach Ansicht des Senats des Oberlandesgerichts stellt die Nutzung des Mobiltelefons als Navi eine verbotene "Benutzung" dar. Nach dem Willen des Gesetzgebers müsse der Fahrzeugführer beide Hände beim Fahren freihaben. Deswegen sei jegliche Nutzung des Geräts untersagt.
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Die Benutzung des Handys bei der Fahrt sei nach Paragraf 23 Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung verboten. Demnach soll der Fahrer beide Hände für das Fahren freihaben. Dieser Auffassung schlossen sich die Richter in Hamm an. Die Entscheidung des OLG ist rechtskräftig. Die Kennziffer des Urteils lautet (Az.: III-5 RBs 11/13). (dapd, dpa)