Essen. . Auf Auto-und Radfahrer kommen ab Montag etliche Neuerungen zu. Und weitere Verschärfungen sind in Planung. Mit den neuen Sätzen will der Gesetzgeber die zunehmende Praxis verhindern, dass Fahrer lieber ein Knöllchen riskieren statt den teuren Tarif im nächsten Parkhaus zu zahlen.

Für die 60 Millionen Auto- und 70 Millionen Radfahrer in Deutschland gilt aber dem Ostermontag eine neue, teils strengere Straßenverkehrsordnung. Weitere Verschärfungen sind in Planung: Wer am Steuer telefoniert, soll künftig 70 statt 40 Euro zahlen. Die Regelung wird hier mit dem neuen Gesetz über die Flensburger Verkehrssünderdatei kommen. Auch wird es wohl bald mehr kosten, die Vorfahrt zu missachten. Das Bußgeld soll nach den Plänen von 50 auf 80 Euro steigen.

Die Bundesanstalt für Straßenwesen prüft zudem, ob die Nutzung eines Smartphones am Lenkrad wegen der Gefahr der Ablenkung untersagt werden muss – auch wenn es vom Fahrer als Navi eingesetzt wird.

Und so sehen die wichtigsten Änderungen ab dem 1. April aus:

Radfahren

Die Bußgelder für das Fahren über den Gehweg oder das Ignorieren des Radwegs steigen um fünf Euro. Falsches Einbiegen in die Einbahnstraße kostet künftig 20 bis 35 Euro statt bisher 15 bis 30 Euro. Mindestens 15 Euro wird es teuer, wenn ein Radler sein Gefährt in der Fußgängerzone nicht schiebt. Radfahrer, die ohne Licht fahren, sollen 20 Euro statt bisher 15 zahlen. Für die Benutzung gemeinsamer Rad- und Fußwege wird die neue Straßenverkehrsordnung „Rücksicht“ durch Radfahrer verlangen, aber eine Schrittgeschwindigkeit ist hier nicht mehr vorgeschrieben. Über 16-Jährige dürfen künftig zwei Kinder unter 7 in Fahrradanhängern mitnehmen.

Autofahren

Wer Radfahrer behindert, wenn er aus Auto aussteigt, zahlt 20 statt 10 Euro. Wer auf dem Radweg parkt: 20 Euro statt 15, in schweren Fällen bis 30 Euro. Fahren ohne Licht kostet 20 statt 10 Euro. In den so genannten Fahrradstraßen ist für Autofahrer künftig Tempo 30 vorgeschrieben. Die bisher benutzte vage Formulierung „mäßige Geschwindigkeit“ fällt da weg. Es kommt ein generelles Verbot des Parkens auf Fahrradschutzstreifen. Postdienstleister dürfen in der zweiten Reihe halten, wenn sie Briefkästen leeren müssen. Lkw-Fahrer werden für die Missachtung von Fahrverboten stärker zur Kasse gebeten. Biegen sie ohne Genehmigung in eine Fußgängerzone ab, wird dies mit 75 statt bisher 20 Euro gebüßt.

Parken

Hier hat Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) dem Drängen der Länder nachgegeben. Beim Überziehen der bezahlten Zeit an Parkuhren oder mit falsch eingestellter Parkscheibe erhöhen sich die „Knöllchenpreise“ um je fünf Euro. Zum Beispiel: Bis zu 30 Minuten über der Höchstparkzeit kosten neu zehn Euro. 15 Euro werden fällig, wenn die Überschreitung zwischen 30 Minuten und zwei Stunden liegt. Eine Überschreitung länger als drei Stunden ist ab Montag sogar 30 Euro teuer. Die Bußgeld-Höhen für überzogene Parkdauer sind seit 1990 weitgehend stabil geblieben. Mit den neuen Sätzen will der Gesetzgeber die zunehmende Praxis verhindern, dass Fahrer lieber ein Knöllchen riskieren statt den teuren Tarif im nächsten Parkhaus zu zahlen.

Verkehrsschilder

„Durch allgemeingültige Verhaltensvorschriften soll die Notwendigkeit für Verkehrsschilder reduziert werden“, so Ramsauer. Zeichen, die auf Bahnübergänge hinweisen, fallen – bei einer Übergangszeit bis 2022 – weg. Dafür gilt an Bahnübergängen ab Montag ein generelles Überholverbot. Nicht mehr gültig sind auch die blauen eckigen Schilder, die Richtgeschwindigkeit empfehlen. Es gibt aber neue Schilder. „Durchlässige Sackgasse“ heißt eines, mit dem Radfahrer auf kleine Schleichwege hingewiesen werden können, in die Autos nicht hineindürfen. Auch kommt ein Zusatzzeichen für Inline-Skaten und Rollschuhfahren auf Radwegen und Fahrbahnen.