Münster. Die rot-grüne NRW-Regierung hat zum dritten Mal mit ihrer Haushaltsplanung eine Niederlage vor dem obersten Gericht des Landes erlitten. Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof in Münster urteilte am Dienstag, dass der Haushalt für das Jahr 2011 gegen die Landesverfassung verstieß.
Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof hat erneut einen Landeshaushalt gekippt. In einem am Dienstag in Münster verkündeten Urteil erklärten die Richter den rot-grünen Etat aus dem Jahr 2011 für verfassungswidrig. Sie gaben damit einer Klage der CDU-Landtagsfraktion statt.
Die Nettoneuverschuldung fiel 2011 mit 4,8 Milliarden Euro höher aus als die Investitionen im Volumen von 3,9 Milliarden Euro. Eine solche Überschreitung der Kreditgrenze sieht die Verfassung nur in Ausnahmefällen vor. Die Landesregierung argumentierte seinerzeit mit einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts - auch weil die wirtschaftlichen Kapazitäten nicht ausgelastet seien.
Überholte Konjunkturdaten
Nach Feststellung des Gerichts hat Rot-Grün diese Schieflage aber "nicht nachvollziehbar" dargelegt, da man sich auf überholte Konjunkturdaten aus dem Herbst 2010 gestützt habe. Zum maßgeblichen Zeitpunkt der Haushaltsberatungen im April 2011 sei die Landesregierung bereits von einem kräftigen Wirtschaftswachstum und steigenden Steuereinnahmen ausgegangen.
Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte die Landesregierung deshalb erkennen müssen, dass sich die Begründung einer gesamtwirtschaftlichen Störung nicht habe aufrechterhalten lassen, führten die Verfassungsrichter aus. Eine solche Störung müsse "ernsthaft und nachhaltig" sein sowie "unmittelbar drohen", um als Begründung stichhaltig zu sein.
"Verfassungsrechtlich nicht vertretbar"
Als "verfassungsrechtlich nicht mehr vertretbar" rügten die Richter zudem das Vorgehen der Landesregierung, für die Begründung der wirtschaftlichen Störung einerseits überholte Daten zu verwenden, während andererseits bei der Veranschlagung der Steuereinnahmen auf die angehobenen Wachstumsprognosen zurückgegriffen worden sei.
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Bereits gegen den rot-grünen Nachtragshaushalt 2010 hatte die CDU - damals zusammen mit der FDP - mit Erfolg geklagt. Das Urteil der Verfassungsrichter hat aber für den Landesetat keine nachträglichen finanziellen Konsequenzen. Zudem hatte das Land wegen der gestiegenen Steuereinnahmen am Ende weniger Schulden gemacht und war im Rahmen der Verfassung geblieben.
CDU-Fraktionsschef Karl-Josef Laumann sagte im Anschluss, die Landesregierung habe erneut ein "grob fahrlässiges Verhalten" im Umgang mit der Verfassung an den Tag gelegt. Die "Schuldenmacherei" von Rot-Grün habe NRW in eine Lage gebracht, in der das Land "kaum noch gestaltungsfähig" sei.
Der FDP-Fraktionsschef im Landtag, Christian Lindner, warnte, NRW sei unter Rot-Grün zum "finanzpolitischen Geisterfahrer" geworden, während der Bund erfolgreich beim Stopp der Neuverschuldung sei. (dapd/dpa)