Münster. Am 12. März soll Klarheit über die Verfassungsmäßigkeit des Landeshaushalts 2011 geben. Dann entscheidet das NRW-Verfassungsgericht über die CDU-Klage. Am Dienstag rechtfertigte Finanzminister Norbert Walter-Borjans die hohen Schulden mit einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts.

Das NRW-Verfassungsgericht entscheidet am 12.März über die Klage der CDU-Opposition gegen den Landeshaushalt 2011. In der mündlichen Verhandlung kritisierte die CDU gestern in Münster, dass die rot-grüne Landesregierung 2011 mit dem geplanten Kredit von 4,8 Milliarden Euro deutlich über den Investitionen gelegen und damit die Verfassung gebrochen habe.

NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) begründete den Schritt mit einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts. Für diesen Fall lässt die Verfassung eine Ausnahme zu. Im Vollzug hatte NRW aufgrund sprudelnder Steuereinnahmen die Neuverschuldung für 2011 doch noch unter die Summe der Investitionen gesenkt. CDU und FDP pochen aber darauf, dass für die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Zeitpunkt der Verabschiedung des Haushalts entscheidend sei.