Düsseldorf. . Im Streit um den Haushalt 2011 hat die CDU am Dienstag Klage vor dem NRW-Verfassungsgerichtshof eingereicht. Die FDP räumt der Klage keine großen Chancen ein und beteiligt sich nicht. Die Landtags-SPD wirft der CDU Prozesshanselei vor.

Es sind noch zwei Tage, dann ist die rot-grüne Minderheitsregierung in NRW ein Jahr im Amt. Nach einem herben Dämpfer durch das Landesverfassungsgericht in Münster im März steht der Regierung unter Ministerpräsidentin Hannelore Kraft nun erneut ein Gang nach Münster an. Wann genau das sein wird, steht noch nicht fest. Aber die CDU-Opposition hat an diesem Dienstag die Weichen dazu gestellt und Verfassungsklage gegen den Landes-Haushalt 2011 eingereicht; das Aktenzeichen: VerfGH 7/11.

CDU und FDP hatten im März Erfolg mit einer Haushalts-Klage

Schon einmal hatte die schwarz-gelbe Opposition Rot-Grün damit schwer getroffen. So handelte sich die Minderheitsregierung zuletzt im März eine Niederlage wegen ihrer Schuldenpolitik ein: Nach einer Klage von CDU und FDP kippten die Verfassungsrichter in Münster den rot-grünen Nachtragsetat für 2010, weil das Land darin die Kreditgrenze deutlich überschritten hatte. Bei der Verabschiedung des aktuellen Haushalts 2011 setzte sich die Landesregierung im Mai dann aber im Landtag durch - mit Hilfe der Linken.

Wie es jetzt weitergeht ist unterdessen offen. In der Fraktion der CDU wurde an diesem Dienstag über die Vorgehensweise diskutiert. Für einen Antrag auf eine "einstweilige Anordnung", wie bei der Klage gegen den Nachtragshaushalt 2010, sieht man derzeit aber keine Chance. Eine solche Anordnung könnte die laufende Haushaltspolitik von Rot-Grün torpedieren und dem Finanzminister zum Beispiel die Aufnahme von Neu-Krediten verbieten, die über der Verfassungsgrenze von 3,9 Milliarden Euro liegen. Der Haushalt ist aber erst vor wenigen Wochen vom Land verabschiedet worden; so schnell dürfte Finanzminister Walter-Borjans (SPD) das verfassungsgemäße Kreditvolumen wohl nicht ausschöpfen, meint man in der CDU.

Die SPD wirft der CDU Prozesshanselei vor

Die FDP schließt sich der CDU-Klage diesmal nicht an. Da die rot-grüne Regierung den Verstoß gegen die Schuldengrenze anders als beim Nachtragsetat 2010 begründet habe, bewertete FDP-Fraktionschef Gerhard Papke die Erfolgsaussichten der CDU-Klage skeptisch. Zudem sei eine Klage ohne Eil-Antrag zum Etatstopp ein "stumpfes Schwert", mit dem man "keinen Krieg gewinnen" könne.

Die SPD kritisierte die Klage der CDU als "Prozesshanselei". Martin Börschel, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, erklärte: "Weil sachpolitische Alternativen fehlen, flüchtet sich die CDU wieder in die rechtliche Auseinandersetzung." Die SPD hätte vergeblich auf seriöse Einsparvorschläge der CDU während der Haushaltsberatungen gewartet. Börschel: "Was kam war eine Liste von Luftbuchungen und Halbwahrheiten".

Einen Anfrag auf Neuwahl wollen CDU und FDP unterdessen nicht stellen. Mit Blick auf aktuelle Wahlumfragen wollen die Parteien einen Neuwahl-Antrag nicht riskieren. (dae/WE/mit afp, dapd)