Düsseldorf. Nicht nur bei Kommunalwahlen, auch bei Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen sollen in Zukunft 16-Jährige mitentscheiden dürfen. So will es die Regierungskoalition aus SPD und Grünen. Beide Parteien bereiten eine Änderung der Landesverfassung vor, die auch die Hürden für Volksentscheide senken soll.

16-Jährige sollten nach dem Willen von SPD und Grünen nicht nur bei Kommunalwahlen, sondern auch bei Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen mitwählen dürfen. Beide Parteien einigten sich am Dienstag auf einen Antrag zur Einsetzung einer Verfassungskommission. Darin soll über konkrete Reformvorhaben diskutiert werden. Der Antragsentwurf ist allerdings nicht mit den anderen drei Fraktionen abgesprochen. SPD und Grüne wollen dennoch einen Konsens erzielen.

Schon in den Koalitionsverhandlungen verständigte sich Rot-Grün auf eine Modernisierung der Landesverfassung. Neben der Senkung des Wahlalters sollen auch die Hürden für Volksbegehren verringert werden. Auch eine zentrale Bedingung der Opposition, die Verankerung der Schuldenbremse in die Verfassung, findet sich in dem Antrag wieder.

SPD und Grüne sind auf die Zustimmung der Opposition angewiesen

Für die Reformen brauchen SPD und Grüne im Landtag eine Zweidrittelmehrheit und sind somit auf Zustimmung der Opposition angewiesen. Diese ist grundsätzlich zu Gesprächen bereit. Allerdings gibt es Kritik am Vorgehen der Regierungsfraktionen. Das Parlament sei "überfallartig" mit den Vorschlägen konfrontiert worden, sagte FDP-Fraktionschef Christian Lindner. "Wer an gemeinsamen Ergebnissen interessiert ist, würde anders agieren." Auch die CDU betonte, dass sie nicht schon vor Beginn der Arbeit die Ergebnisse festlegen wolle. (dpa/dapd)