Für die Parteien hat das Vo­tum für oder gegen das Wahlrecht mit 16 vor allem taktische Gründe. Bürger­liche Parteien wie CDU und FDP haben bei Jugendlichen einen schweren Stand, grün ist jung. Da lässt sich leicht ausrechnen, wer von der Senkung des Mindestalters profitiert – und wer nicht.

Abseits von Populismus und Wahlarithmetik bleiben Zweifel, dass ein niedriges Wahlalter ein Mittel gegen Politikverdrossenheit sein kann. Viele 16-Jährige sind in ihrem Lebensalltag wenig ­interessiert an Politik – daran wird auch die Wahlmöglichkeit nichts ändern.

Derzeit genießen Jugend­liche mit 14 Jahren Religionsmündigkeit, mit 16 das ­kommunale Wahlrecht und mit 18 Jahren das Wahlrecht für Landtag, Bundestag und Eu­ropaparlament. Jugend­liche werden schrittweise an Verantwortung herangeführt.

Weil die Kommune über ­keine Gesetzgebungs­kom­petenz verfügt, ist die Kommunalwahl nicht vergleichbar mit der Landtagswahl. Gesetze haben enorme ­Folgen für das Land – da ­verbieten sich einfache ­politische Gleichungen.

Bürgerrechte und Bürgerpflichten gehören untrennbar zusammen. Der Führerschein ab 18, aber die Landtagswahl mit 16 – das passt ordnungspolitisch nicht. Die Politik muss ehrlich bleiben – erwachsen sind junge ­Leute laut Gesetz eben erst mit 18 Jahren. Deshalb spricht viel dafür, das Wahlalter bei 18 zu belassen.