Düsseldorf. . Politiker von SPD und CDU wollen Immobilienbesitzern den Kampf um Entschädigungen von den Bergbau-Unternehmen erleichtern. Die Beweislast soll umgekehrt, die Unabhängigkeit der Markscheider sichergestellt werden. Allerdings: Zuständig ist der Bund.

Im NRW-Landtag zeichnet sich eine überraschend breite Mehrheit für die bessere Unterstützung von Bergbau-Geschädigten ab. SPD und CDU sprachen sich am Freitag dafür aus, mit Reformen im Bergrecht den Schadenersatz für Betroffene zu erleichtern.

So solle im Rheinischen Braunkohlerevier eine Umkehr der Beweislast erreicht werden, die etwa bei Rissen in der Hauswand zunächst grundsätzlich eine Folge des Kohleabbaus unterstellen würde. Das Unternehmen müsste das Gegenteil beweisen. Auch für Opfer des Steinkohle-Bergbaus sind Verbesserungen geplant. So sollen Gutachter und die sogenannten Markscheider, die den Einwirkungsbereich des Bergbaus berechnen, zu mehr Unabhängigkeit gezwungen werden. Die Spezialisten sind zwar schon heute nicht weisungsgebunden, stehen aber meist im Angestellten- oder Abhängigkeitsverhältnis zu den Bergbauunternehmen.

Massiv geschädigt, finanziell allein gelassen

Man wolle entsprechende Änderungen „von NRW aus anstoßen“, sagten die SPD-Landtagsabgeordneten Thomas Eiskirch und Peter Münstermann. Viele Reformbereiche fallen unter das Bergrecht des Bundes. CDU-Fraktionsvize Josef Hovenjürgen will einen „möglichst breiten politischen Konsens im Sinne der Bergbaubetroffenen“. Wirtschaftsstaatssekretär Günther Horsetzky (SPD) räumte Handlungsbedarf ein: „Um jeglichen Anschein von Interessenkonflikten zu vermeiden, wird die Landesregierung prüfen, ob und wie bestehende gesetzliche Regelungen geändert und weitere geschaffen werden müssen.“ Zu Wochenbeginn hatten Berichte über massiv geschädigte und finanziell allein gelassene Bergbau-Opfer für Aufsehen gesorgt.