Berlin. . Fast jede zweite berufstätige Frau in Deutschland hat eine Teilzeitstelle. Häufig ist die Familie der Grund dafür, dass Frauen eine Anstellung in Vollzeit reduzieren. Das soll keine Einbahnstraße sein. Familienministerin Schröder fordert einen Rechtsanspruch auf Wiederaufstockung.
Teilzeitarbeit soll nicht länger zur beruflichen Sackgasse werden: CDU-Familienministerin Kristina Schröder setzt sich für einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Rückkehr in Vollzeit ein. Auch SPD und Grüne wollen ein Rückkehrrecht. Nach Berechnungen des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) stecken derzeit weit über eine Millionen Frauen in der „Teilzeitfalle“: Sie wollen mehr arbeiten, bekommen aber keine Vollzeitstelle.
Fast jede zweite berufstätige Frau in Deutschland hat eine Teilzeitstelle. Die meisten haben ihre Arbeitsstunden reduziert, um sich um die Familie zu kümmern. Doch was in vielen Fällen bloß als Lebensabschnitt geplant war, wird für etliche Frauen zur beruflichen Einbahnstraße. Die Folgen: Weniger Einkommen, schlechtere Karrierechancen, drohende Altersarmut.
„Wir brauchen einen Rechtsanspruch auf Rückkehr in Vollzeit“, so Schröder im Interview mit der WAZ Mediengruppe. Teilzeit müsse „eine Phase im Leben“ sein, keine Sackgasse. „Im Moment ist die Einbahnstraße rechtlich zementiert.“ Seit 13 Jahren gibt es einen Rechtsanspruch auf Teilzeit, aber keinen einklagbaren Anspruch auf Wiederaufstockung. „Da läuft etwas schief“, so Schröder.
Auch SPD und Grüne wollen Arbeitnehmer in der Teilzeitphase rechtlich absichern
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Ein Rechtsanspruch auf Rückkehr in Vollzeit hätte zur Folge, so hofft Schröder, dass sich künftig auch viele Männer leichter für eine Teilzeitphase entscheiden könnten – weil sicher wäre, dass dies keine berufliche Einbahnstraße ist. „Die meisten Männer sind nicht sehr glücklich, wenn sie ihre Kinder nur am Wochenende wach erleben.“
Auch SPD und Grüne wollen Arbeitnehmer in der Teilzeitphase rechtlich absichern. Ein „Rückkehrrecht zur ursprünglichen Arbeitszeit nach einer familienbedingten Teilzeitphase“, fordert SPD-Familienpolitikerin Caren Marks, gibt aber zu Bedenken: Ein solcher Rechtsanspruch müsse eventuell befristet werden, um spätere Nachteile für die betroffenen Frauen zu vermeiden. Denn: Wer zu lange mit dem Wiedereinstieg wartet, läuft Gefahr in Altersarmut zu geraten.
Trotz parteiübergreifender Einigkeit wird der Rechtsanspruch nach Ansicht von Schröder erst nach der Wahl umzusetzen sein. In der schwarz-gelben Koalition gibt es Vorbehalte. „Wir können leider nicht über die FDP hinwegregieren“, so die Ministerin.