Düsseldorf. Guntram Schneider ist NRW-Minister für Arbeit, Soziales und Integration. Anders als sein Berliner Parteifreund Heinz Buschkowsky plädiert er dafür, dass Menschen zwei Staatsbürgerschaften haben können, wenn sie es wollen. Kriminelle würden davon nicht profitieren, sagt Schneider – weil sie gar nicht Deutsche werden könnten.

Herr Minister, wie empfinden Sie die Aussagen Buschkowskys zur doppelten Staatsbürgerschaft?

Guntram Schneider: Erstens: Neukölln ist nicht Deutschland. Zweitens: Die meisten westlichen Industrienationen bürgern unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit ein. Wir hinken da hinterher und haben auch deshalb leider nur geringe Einbürgerungsquoten.

In Deutschland haben knapp 20 Prozent der Bevölkerung einen Migrationshintergrund. Viele sind hier schon in dritter, vierter ­Generation verankert. Sie gehören zu uns. Wir leben mit diesen Menschen zusammen und wollen das Land mit ihnen gemeinsam gestalten. Dafür brauchen wir gleiche Bürgerrechte für alle. Die bekommen die Menschen über die Einbürgerung.

Und damit sich mehr als bislang einbürgern, ist die Hinnahme von Mehr­staatigkeit hilfreich. Das gilt vor allem für Kinder, die ja seit dem 1.1.2000 beide Pässe „erben“, den der Eltern und den deutschen. Wer als Deutscher geboren ist, darf mit dem Erwachsenwerden nicht zum Ausländer werden. Deshalb gehört die Optionspflicht abgeschafft.

Ist der Doppelpass für ­Kriminelle und solche, die ­Vorteile im Sozialsystem abgreifen wollen, besonders attraktiv?

Schneider: Wer manifest kriminell ist, wird bei uns gar nicht eingebürgert. Auch gilt für Einbürgerungen: Migranten ­aus Nicht-EU-Ländern müssen nachweisen, dass sie sich und ihre Familien dauerhaft ohne Leistungsbezug ernähren können.

Das bewirkt ja genau das Gegenteil der allzu oft herbeigeredeten „kriminellen Unterwanderung“ oder der „Einwanderung ins Sozialsystem“. Im Übrigen gelten für jeden Staatsbürger – ob mit oder ohne auslän­dische Wurzeln – Recht und Gesetz.