München. Die Hauptverhandlung gegen Beate Zschäpe wird voraussichtlich nicht vor dem Ende der Osterferien stattfinden. Zschäpe werden Mittäterschaft an zehn Morden der NSU und die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Die genaue Anklageschrift darf aber nicht herausgegeben werden.

Der Prozess gegen die mutmaßliche NSU-Terroristin Beate Zschäpe wird frühestens in der zweiten Aprilwoche beginnen. Wie die Justizpressestelle des Oberlandesgerichtes (OLG) München am Freitag mitteilte, beginnt "die Hauptverhandlung voraussichtlich nicht vor dem Ende der Osterferien (06.04.2013)". Termine zur Hauptverhandlung habe der Senat noch nicht bestimmt, "weil die Erstellung der Ladungsverfügung (Zeugen, Dolmetscher und Sachverständige) noch geraume Zeit in Anspruch nehmen" werde.

Weiterhin wurde bestätigt, dass der 6. Strafsenat des OLG München die Anklage der Bundesanwaltschaft vom 5. November 2012 gegen Zschäpe und vier weitere Verdächtige im Zusammenhang mit der rechtsextremen Terrorgruppe NSU "unverändert zugelassen" habe. Das hatten am Donnerstag bereits mehrere Medien berichtet.

Zschäpe und Wohlleben bleiben in Haft

Die Justizpressestelle teilte zudem mit, dass die Richter die Fortdauer der Untersuchungshaft gegen Zschäpe und den Ex-NPD-Funktionär Ralf Wohlleben angeordnet hätten, der eine zentrale Rolle bei der Beschaffung der Mordwaffen gespielt haben soll.

Zschäpe wird Mittäterschaft an zehn Morden des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU), schwere Brandstiftung sowie Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Nach einjährigen Ermittlungen zur Neonazi-Mordserie hatte die Bundesanwaltschaft im November Anklage erhoben. In der 500-seitigen Anklageschrift wird Zschäpe unter anderem Beteiligung an der Ermordung von neun Kleinunternehmern und der Polizistin Michèle Kiesewetter in Heilbronn zur Last gelegt.

Zschäpe hatte sich 2011 gestellt

Außerdem angeklagt wurden Holger G., der die Zelle bis zuletzt mit Ausweispapieren unterstützt haben soll, sowie Carsten S., der die Mordwaffe der "Ceska"-Serie in den Untergrund geliefert haben soll. Der fünfte Angeklagte ist André E. aus Zwickau; unter anderem soll er konspirative Wohnungen und Wohnmobile organisiert haben, die die Zelle laut Bundesanwaltschaft für Raubüberfälle und einen Sprengstoffanschlag in Köln nutzte.

Der Bundesanwaltschaft zufolge war der NSU eine Gruppierung, die aus den drei gleichberechtigten Mitgliedern Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Zschäpe bestand. Mundlos und Böhnhardt hatten sich am 4. November 2011 nach einem Banküberfall in Eisenach umstellt von Polizisten das Leben genommen. Dadurch war das Trio aufgeflogen. Zschäpe hatte sich am 8. November 2011 der Polizei in Jena gestellt und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Anklage bleibt bis zum Prozessbeginn unter Verschluss

Nach Angaben der Justizpressestelle ist die Anklage als Verschlusssache ("VS-Nur für den Dienstgebrauch") gekennzeichnet. Deshalb werde der Anklagesatz vor Beginn der mündlichen Verhandlung nicht - auch nicht in geschwärzter Fassung - herausgegeben.

In der Mitteilung hieß es weiter, mit den Einbauten im Sitzungssaal A 101 des Oberlandesgerichtes zur Schaffung von Arbeitsplätzen für unter anderen für die Nebenkläger solle planmäßig Anfang Februar begonnen werden.