Berlin. . Bildungsministerin Annette Schavan wechselt den Kurs. Zwar will sie weiter kämpfen um ihre Glaubhaftigkeit zu behalten, doch im gegen sie laufenden Verfahren sieht sie eine große Chance. So könne an ihrem Beispiel ein Kodex zum Umgang mit Plagiatsvorwürfen entstehen.
Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) sieht in dem Verfahren zur Aberkennung ihres Doktortitels auch eine Chance für die Wissenschaft. "So schmerzhaft diese Geschichte jetzt für mich ist: Wenn daraus ein gemeinsames Verständnis und ein Kodex zum wissensgerechten Umgang mit Plagiatsvorwürfen entstünde, dann wäre das ein gutes Ergebnis", sagte Schavan der in Ulm erscheinenden "Südwest Presse" vom Donnerstag.
Inzwischen drehe sich die Debatte um die sehr grundsätzliche Frage, ab wann in der Wissenschaft von einem Plagiat gesprochen werden könne.
Rücktritt ausgeschlossen
Einen Rücktritt schloss die Ministerin weiter aus. "Ich erhalte seit Wochen derart viel Zuspruch aus der Wissenschaft, dass ich auch die Verantwortung spüre, nicht aufzugeben", sagte sie. Dies und der Rückhalt in ihrem Ulmer Wahlkreis bestärke sie, "weiter zu kämpfen".
Die zurückliegenden Monate seien sehr belastend gewesen, räumte Schavan ein. Der Vorwurf der Täuschung habe sie "bis ins Mark getroffen". Hier gehe es ja nicht um meinen Doktortitel, "sondern um meine Integrität".
Schavan ist sicher: "Vorwürfe sind unberechtigt"
Auf die Frage, ob sie gegen eine Entscheidung der Universität gerichtlich vorgehen werde, sagte Schavan: "Gerade weil ich Wissenschaftsministerin bin, setze ich auf die Souveränität der Wissenschaft und den wissenschaftlichen Disput." Sie sei davon überzeugt, "dass die Vorwürfe unberechtigt sind".
Schavan wird vorgeworfen, in ihrer Doktorarbeit zum Thema "Person und Gewissen" aus dem Jahr 1980 falsch zitiert und Quellen nicht genannt zu haben. Das zuständige Gremium der Uni Düsseldorf hatte am Dienstagabend beschlossen, ein formales Verfahren zur Aberkennung des Doktortitels einzuleiten.
Dies bedeutet nicht zwangsläufig, dass Schavan ihren Titel verliert. Die Prüfer könnten auch zu dem Schluss kommen, dass für einen Entzug keine ausreichenden Gründe vorliegen. (afp)