Berlin. . Behinderte sollen von der Rundfunkgebühr befreit werden. Das fordert der Sozialverband Deutschland angesichts der in wenigen Tagen in Krafttretenden Umstellung der GEZ-Gebühren auf einen einheitlichen Rundfunkbeitrag in Deutschland. Den müssen dann auch die meisten Behinderten zahlen.
Sozialverbände laufen Sturm gegen den neuen Rundfunkbeitrag, den jetzt auch viele gehörlose und praktisch blinde Menschen zahlen müssen. Die vorgesehenen Ausnahmefälle reichten nicht. "Die Mehrheit der Menschen mit Behinderungen steht noch immer im Regen. Sie müssen von den Gebühren befreit bleiben", sagte der Präsident des Sozialverbandes Deutschland (SoVD), Adolf Bauer, der "Rheinischen Post" ("RP"/Samstag). "Es ist ein Irrsinn, Demenzkranken und Pflegebedürftigen ohne ausreichende Seh- und Hörfähigkeit mit einer Rundfunkgebühr in die Tasche zu greifen", sagte Bauer. "Deshalb fordert der Sozialverband SoVD eine rasche gesetzliche Korrektur."
Ab 1. Januar sind für jeden Privathaushalt monatlich 17,98 Euro fällig - auch wenn kein Radio oder Fernseher in der Wohnung stehen. Blinde und Gehörlose sind nicht mehr generell befreit. Nur taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe müssen auch künftig nicht zahlen.
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Menschen, die gehörlos sind oder eine schwere Sehbehinderung (mindestens 60 Prozent) haben, bekommen nur eine Ermäßigung. Sie zahlen 5,99 Euro pro Monat. Der Rabatt gilt auch für Menschen, deren Grad einer Behinderung mindestens 80 Prozent beträgt. Entscheidend für den Rabatt ist der Vermerk "RF" im Schwerbehindertenausweis.
ARD und ZDF kündigten bereits an, die Gebühr nicht bei den Bewohnern von Pflegeheimen einzutreiben. Dies geht den Verbänden aber nicht weit genug. "Die Sender müssen auch deutlich mehr Sendungen für Hör- und Sehgeschädigte mit Gebärdensprache und Audiodeskription aufbereiten, wenn sie dafür bezahlen müssen", forderte Wolfgang Tigges, Vize-Geschäftsführer der Düsseldorfer Dachorganisation der Behinderten-Selbsthilfe-Organisation BAG Selbsthilfe, in der "RP". (dpa)