Oldenburg. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass Kinder nicht uneingeschränkt für die Kosten der Pflege für ihre Eltern aufkommen müssen. Ein Sohn hatte dagegen geklagt, für die Pflegekosten seines Vaters aufkommen zu müssen. Diesen hatte er seit 40 Jahren nicht mehr gesehen.

Erwachsene Kinder können nicht uneingeschränkt für den Unterhalt ihrer pflegebedürftigen Eltern herangezogen werden. Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied am Donnerstag, dass ein Sohn, der seit über 40 Jahren keinen Kontakt mehr zu seinem Vater hatte, nicht dessen Pflegekosten übernehmen muss.

Der Vater habe nach der Scheidung jegliche Beziehung persönlicher und wirtschaftlicher Art zu seinem Sohn abgelehnt und sich damit erkennbar aus dem Solidarverhältnis gelöst, das normalerweise zwischen Eltern und Kindern bestehe, heißt es in der Begründung.

Die Stadt Bremen hatte über mehrere Jahre die Pflegekosten für den Senior übernommen. Als er Anfang 2012 starb, forderte die Stadt vom Sohn rund 9000 Euro. Der Sohn verweigerte die Zahlung und klagte. (dapd)