Karlsruhe. . Alte Eheverträge mit einem lebenslangen Unterhaltsanspruch der Ehefrau können nachträglich abgeändert werden. Das urteilte der Bundesgerichtshof.
Alte Eheverträge mit einem lebenslangen Unterhaltsanspruch der Ehefrau können nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) nachträglich abgeändert werden. In der am Montag veröffentlichten Entscheidung heißt es, wegen der Änderung des Unterhaltsrechts könne sich der Unterhaltszahler auf Störung der Geschäftsgrundlage berufen.
In dem Fall ließ sich ein Zahnarzt nach 22 Ehejahren scheiden. Aus der Ehe gingen zwei inzwischen erwachsene Kinder hervor, die Ehefrau war nicht berufstätig. Im Ehevertrag war für die Frau ein lebenslanger Unterhalt in Höhe des hälftigen Nettoeinkommens des Mannes vereinbart worden. Der BGH sprach dem Mann jetzt ein Abänderungsrecht zu. Der Fall wurde zur Klärung der Einzelfragen und Berechnung der Unterhaltshöhe an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main zurückverwiesen. (dapd)
(Aktenzeichen: Bundesgerichtshof XII ZR 139/09)