Berlin. . Verbraucher müssen für Stromkosten künftig noch etwas mehr bezahlen. Der Bundestag hat am Donnerstag beschlossen, dass Stromkonzerne die Kosten für Pannen und Verzögerungen beim Bau von Offshore-Anlagen zum Teil auf Kunden umlegen dürfen.
Der Bau von Windparks auf hoher See soll durch eine neue Abgabe der Haushalte beschleunigt werden. Der Bundestag beschloss am Donnerstag Regelungen, mit denen die Verbraucher für Pannen und Verzögerungen beim Bau von Offshore-Anlagen mit etwa zehn Euro pro Jahr haften. Damit soll der stockende Ausbau von Windparks in Nord- und Ostsee beschleunigt werden, die bis 2050 fast ein Drittel des Strombedarfs decken könnten. Erleichtert wird so der Einstieg neuer Investoren vor allem für die Netzanbindung der Windräder, mit denen sich der hauptsächlich zuständige niederländische Netzbetreiber Tennet bislang überfordert sieht. Insgesamt wird in den nächsten drei Jahren mit Kosten für die Stromkunden von drei Milliarden Euro gerechnet.
Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) hatte die Preisaufschläge für Stromverbraucher im Vorfeld verteidigt. "Das muss dann bezahlt werden. Das gehört zur Ehrlichkeit der Energiewende mit dazu", sagte er mit Blick auf den Bau neuer Kraftwerke und Leitungen am Donnerstag im "ZDF-Morgenmagazin". Die Lasten müssten zwischen Betreibern und Verbrauchern aufgeteilt werden, sagte er weiter. Für Verbraucher seien sie jedoch gedeckelt.
Ausbau des Ökostroms muss neu organisiert werden
Nach Röslers Worten seien die zusätzlichen Kosten für die Verbraucher "begrenzt" und fair verteilt: Die Netzbetreiber haften bei grober Fahrlässigkeit zunächst mit maximal 110 Millionen Euro für Verzögerung und bei leichter Fahrlässigkeit mit 17,5 Millionen Euro pro Fall, bevor der Verbraucher einspringt. Klar sei aber, dass der Ausbau des Ökostroms insgesamt neu organisiert werden müsse, sagte Rösler. Er forderte daher erneut eine Reform des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG). Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) hält dies aber vor der Bundestagswahl im Herbst 2013 für unrealistisch.
Zusammen mit den Offshore-Regeln beschloss der Bundestag zudem neue Bestimmungen, um einen Blackout vor allem im Winter zu verhindern. So kann Versorgern untersagt werden, ein Kraftwerk vom Netz zu nehmen, wenn es die Bundesnetzagentur für die Versorgungssicherheit für unverzichtbar hält. Der Versorger wird dafür entschädigt, was wiederum über eine Umlage die Verbraucher bezahlen müssen. In Regierungskreisen ist hier von etwa zwei Euro pro Jahr und Haushalt die Rede. (rtr/dapd)