Düsseldorf. Eigentlich war alles klar: Die RW-Sparkassenverbände Rheinland und Westfalen sollten bis Ende 2012 fusionieren. So hatten es einst CDU und FDP beschlossen. Doch Rot-Grün scheint wenig Interesse an dem Projekt zu haben. Die Frist für die Zusammenlegung läuft ab, und es geschieht: nichts.
Die gesetzlich vorgesehene Zwangsfusion der NRW-Sparkassenverbände Rheinland und Westfalen zum 31. Dezember 2012 wird immer mehr zum landespolitischen Streitfall. NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) will es anders als sein Amtsvorgänger Helmut Linssen (CDU) wohl bei einer besseren Kooperation der Großorganisationen belassen. Die Opposition kritisiert, dass die bundesweit einmaligen Doppelstrukturen pro Jahr mindestens zehn Millionen Euro verschwendeten, die lieber den Sparkassen vor Ort, ihren kommunalen Trägern oder den Kunden zugute kommen sollten. Sogar eine Klage gegen den Minister scheint denkbar.
Eigentlich hatten CDU und FDP 2009 ein Gesetz beschlossen, das wenig Interpretationsspielraum ließ. Die Sparkassenverbände Rheinland und Westfalen, zwei Dickschiffe mit 620 Mitarbeitern, mehr als 300 Gremienmitgliedern und einem Kostenapparat von jährlich 30 Millionen Euro, sollten bis Ende 2012 zusammengeschlossen sein. Zum Ende der teuren Parallelstrukturen bekannten sich in unwiderruflicher Vereinbarung auch die Chefs der Organisationen, Rolf Gerlach (Westfalen) und Michael Breuer (Rheinland).
Nur noch wenige Wochen Zeit
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Tatsächlich ist bis heute fast nichts passiert. Als Alternative zur Fusion legten die Verbände eine so läppische Absichtserklärung zur besseren Abstimmung vor, dass selbst der SPD-Landtagsabgeordnete Martin Börschel, immerhin Verwaltungsratschef der Sparkasse Köln-Bonn, mahnte: „Die Sparkassen müssen mehr Substanz liefern.“ Finanzminister Walter-Borjans bemäkelte zuletzt noch ein gutes Dutzend Punkte, die bis Anfang Dezember nachgebessert werden müssten. Nur: Von der vorgeschriebenen Fusion ist plötzlich keine Rede mehr. Die Landesregierung sehe es nicht als ihre Aufgabe an, „diesen kommunalen Unternehmen vorzuschreiben, wie sie ihre Verbände führen sollen, solange das Gemeinwohl nicht tangiert ist“, erklärt Walter-Borjans.
Da es kaum gelingen dürfte, das Sparkassen-Gesetz bis Ende des Jahres noch zu ändern, könnte dem Finanzminister die vierte Gerichtsschlappe seiner Amtszeit drohen.
Nach Einschätzung des CDU-Finanzexperten Marcus Optendrenk darf die Landesregierung die bestehende Rechtslage nicht ignorieren. Insgesamt ist ein Aufschrei des Landtags jedoch nicht zu vernehmen. Parteiübergreifend sitzt eben jeder fünfte Abgeordnete in gut bezahlten Sparkassen-Gremien. FDP-Fraktionsvize Ralf Witzel sieht jedoch keinen Anlass, warum „unwirtschaftliche Parallelstrukturen im bürokratischen Oberbau“ nicht zum Wohle der Kommunen, Kunden und Bürger abgeschafft werden sollten. Argumente wie eine geringere Durchschlagskraft der NRW-Sparkassen im Bund oder höhere Haftungsrisiken für einen fusionierten Verband seien seinerzeit gegen „Synergiepotenziale in Millionenhöhe“ abgewogen worden, so Witzel.