Düsseldorf. . NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) streitet mit der Bundesjustizministerin um die Sicherungsverwahrung. Er nannte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sogar schon „Sicherheitsrisiko“. Jetzt legt er mit neuen Forderungen nach: Als gefährlich bekannte Straftäter sollen im Gefängnis bleiben.

NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) will gefährliche Intensivtäter auch nach Verbüßung der Haftstrafe in Sicherungsverwahrung halten. „Es muss die Möglichkeit geben, im Justizvollzug erkannt gefährliche Straftäter nicht freizulassen“, sagte der Minister dem „Focus“. Kutschaty stellt sich damit offen gegen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die eine nachträgliche Sicherungsverwahrung auf besonders gefährliche Sexual- und Gewaltverbrecher begrenzen will.

Bis Ende Mai 2013 muss der Gesetzgeber eine verfassungskonforme Neuregelung der Sicherungsverwahrung finden, um das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) umzusetzen. Das Straßburger Gericht hatte im Fall von zwei Sicherungsverwahrten festgestellt, dass die deutsche Sicherungsverwahrung teilweise rechtswidrig ist.

Zehn Männer mussten entlassen werden

Auch das Bundesverfassungsgericht hatte die Regelungen der Sicherungsverwahrung 2011 für grundgesetzwidrig erklärt. Seit 1998 können als gefährlich eingestufte Sicherungsverwahrte unbegrenzt eingesperrt werden – bis ein Gutachten ihnen Ungefährlichkeit attestiert. Die Richter kritisierten aber, dass auch „Altfälle“ vor 1998 rückwirkend betroffen waren, obwohl Täter bis dahin spätestens zehn Jahre nach Haftverbüßung auf freien Fuß kamen. Darauf mussten zehn Männer entlassen werden.

NRW-Minister Kutschaty sieht in den Plänen von Leutheusser-Schnarrenberger eine „unnötig große Sicherheitslücke zu Lasten der Bevölkerung“. Die Justiz könne nicht sehenden Auges in Kauf nehmen, dass gefährliche Kriminelle frei kämen. Dagegen lehnt Leutheusser-Schnarrenberger es ab, „jeden, der gefährlich erscheint, wegzusperren“. Am Donnerstag will Kutschaty vor dem Bundestag für eine schärfere Regelung im Umgang mit Intensivtätern werben. Der Streit wird mit harten Bandagen geführt. Kutschaty nannte die FDP-Ministerin öffentlich ein „Sicherheitsrisiko“.

Alle kommen künftig nach Werl

NRW will ab 2015 alle Sicherungsverwahrten zentral in der Haftanstalt Werl unterbringen und therapeutisch betreuen. Falls der Bundesgesetzgeber bis Mai 2013 keine verfassungskonforme Lösung verabschiedet hat, müssten weitere Straftäter freigelassen werden, auch wenn sie als gefährlich eingestuft würden.