Die Sicherungsverwahrung nach Verbüßung der Haftstrafe ist das schärfste Schwert des Staates gegen gefährliche Gewaltverbrecher. Das Wegsperren für immer kann da nur die Ausnahme sein für Täter, die eine Therapie ablehnen und eine hochgradige Gefahr für die Allgemeinheit bedeuten. Dann aber bleibt sie alternativlos, weil der Staat seine Schutzfunktion für die Bürger erfüllen muss.

Rache und das alttestamentarische „Auge um Auge“ sind keine Kriterien für Rechtsprechung. Auch der Täter hat Anspruch auf Menschenwürde. Aber in Abwägung der Rechtsgüter gilt Opferschutz vor Täterschutz. Nicht mehr, aber auch nicht weniger hat Justizminister Kutschaty von der liberalen Bundesministerin eingefordert. Das Dilemma, dass hochgefährliche Täter in Freiheit entlassen werden mussten, muss schnell beendet werden.

Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger sollte die Besorgnis der Bürger ernst nehmen und den Widerstand gegen die nachträgliche Sicherungsverwahrung aufgeben. Im Einzelfall muss als letzte Option auch lebenslange Verwahrung möglich bleiben.