Frankfurt/Main. Die erste Krankenkasse muss nach Inkrafttreten des Gesundheitsfonds einen Zusatzbeitrag erheben. Acht Euro im Monat müssen rückwirkend ab dem 1. Juli gezahlt werden. Der Grund dafür sollen die hohen Behandlungskosten für einige Schwerstkranke sein.
Erstmals nach Inkrafttreten des Gesundheitsfonds muss eine Krankenkasse Zeitungsberichten zufolge einen Zusatzbeitrag erheben. Die 30.000 Mitglieder der Gemeinsamen Betriebskrankenkasse Köln sollen rückwirkend zum 1. Juli einen Zusatzbeitrag von acht Euro im Monat zahlen, wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" schreibt.
Rückwirkend erheben
Kassenvorstand Helmut Wasserfuhr sagte dem Blatt, der Sanierungsbeirat habe beschlossen, den Zusatzbeitrag rückwirkend zu erheben. Grund dafür seien außergewöhnliche Behandlungskosten für einige Schwerstkranke. Die Kasse werde bereits vom Landesverband der Betriebskrankenkassen gestützt.
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Dem "Kölner Stadt-Anzeiger" sagte Wasserfuhr, seine Kasse sei in den Jahren 2005 und 2006 durch zwei Fälle in die roten Zahlen geraten. "Wir hatten gleich zwei seltene Fälle von Bluter-Erkrankungen. In einem Fall handelt es sich um einen 26 Jahre alten Versicherten, im zweiten um ein damals sechs Jahre altes Kind."
Für die Medikamente zur Verhinderung der Blutgerinnung habe man in den beiden Jahren rund 14 Millionen Euro aufwenden müssen. Im Jahr 2005 habe man allein zehn Millionen Euro für den 26-Jährigen bezahlt, wurde der Vorstand zitiert. Weltweit gebe es nur ein einziges Mittel, entsprechend teuer sei es. "Wir sind durch diese beiden Patienten zu einem Sanierungsfall geworden und hätten eigentlich schließen müssen", sagte Wasserfuhr.
Maximal acht Euro ohne Einkommensprüfung
Im Rahmen der Ausgleichszahlungen innerhalb des Betriebskrankenkassen-Systems sei der Kasse zunächst unter die Arme gegriffen worden. Wie lange der Sonderbeitrag erhoben wird, ist demnach unklar. Das hänge von der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung ab.
Kommt eine Kasse mit dem Geld aus dem neuen Gesundheitsfonds nicht aus, ist ein Zusatzbeitrag erlaubt. Möglich ist ohne die Prüfung der Einkommensverhältnisse ein Betrag von acht Euro im Monat pro Versichertem. Liegt der Betrag über acht Euro, muss die Kasse das Einkommen prüfen und den Beitrag auf ein Prozent des Einkommens begrenzen. (ap)