Dortmund. . Erneut hat ein Gericht festgestellt, dass Bearbeitungsgebühren für Kredite nicht rechtmäßig sind. Viele Kunden von Banken und Bausparversicherern können jetzt auf Rückzahlungen hoffen. Allerdings müssen betroffene Kunden selbst aktiv werden, um Geld zurückzubekommen.

Kunden von Banken und Bausparversicherern können auf zum Teil hohe Rückzahlungen hoffen: Erneut hat ein Gericht Bearbeitungs- und Abschlussgebühren für Kredite als nicht rechtmäßig bezeichnet. Um das Geld zurückzubekommen, müssen Kunden jedoch selbst tätig werden.

Viele Banken sind alarmiert: Erst fiel in Bamberg ein Urteil gegen ein dortiges Kreditinstitut, dann in Hamm, in Karlsruhe, Zweibrücken und jetzt in Dresden. Stets ging es um die Frage, ob bei Verbraucherkredit, Autofinanzierung oder Hausbauhypothek Bearbeitungs- oder Abschlussgebühren rechtmäßig sind. Durchgängig urteilten die Gerichte: Nein, sind sie nicht. Kosten, die den Banken etwa durch Bonitätsprüfungen der Kreditnehmer entstehen, seien durch die Kreditzinsen abgedeckt.

Gericht sieht Kredit-Kunden benachteiligt

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Von Heinz Krischer

Kosten für bankeninterne Tätigkeiten dürften nicht zu Lasten der Kreditnehmern gehen – eine entsprechende Klausel „benachteiligt die Kunden entgegen dem Gebot von Treu und Glauben unangemessen“, heißt es im jüngsten Urteil aus Dresden. Ähnlich hatte zuvor das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden. Dennoch berechnen viele Institute Gebühren von zwei bis drei Prozent der Kreditsumme.

Dass dies weiterhin gängige Praxis ist, liegt daran, dass es noch kein höchstrichterliches Urteil gibt. Das hatte zuletzt die Sparkasse Chemnitz verhindert. Sie war vom OLG Dresden wegen ihrer Bearbeitungsgebühren verurteilt worden und hatte dagegen Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) angestrebt.

Als die BGH-Richter erkennen ließen, dass sie in der für Mitte September terminierten Sitzung der OLG-Entscheidung folgen würden, zog die Sparkasse ihre Revision zurück. Warum, dazu wollte das Geldinstitut gegenüber der WR nicht Stellung nehmen. Markus Feck, Finanzexperte der Verbraucherzentrale NRW, spekuliert, dass dies auf Ratschlag des Bundesverbandes der Sparkassen geschehen ist, um ein Urteil für die ganze Branche zu vermeiden.

Zeitpunkt der Verjährung ist umstritten

Die Verbraucherzentralen kündigten an, jetzt sämtliche betroffene Banken einzeln abzumahnen – darunter Sparkassen, Genossenschaftsbanken und private Banken wie Santander, Targo, Deutsche Bank und Postbank. Einzelne Sparkassen in der Region verzichten bei Neuverträgen bereits auf Gebühren. Forderungen von Kreditnehmern, hieß es aus Dortmund und Arnsberg, würden geprüft und die Gebühren teilweise aus Kulanz erstattet.

Kreditnehmer, denen Bearbeitungs- oder Abschlussgebühren berechnet wurden, müssen diese selbsttätig von den Banken zurückfordern. Musterbriefe bietet die Verbraucherzentrale NRW an. Wann der Anspruch verjährt, ist strittig: Die Verbraucherzentrale geht von zehn Jahren aus, manche Banken von drei Jahren. Bei einer Kreditsumme von 10.000 Euro kann die Rückforderung bis zu 440 Euro betragen.