Essen. Wer sein Girokonto regelmäßig überzieht und dabei sogar den vereinbarten Dispositionskredit überschreitet, zahlt bei der Targobank und der Deutschen Bank eine fixe Gebühr für den Überziehungskredit. Verbraucherschützer halten diese für rechtswidrig und bereiten Klagen vor.

Immer dann, wenn Bankkunden ihren Dispositionskredit überziehen, rutschen sie in den sogenannten geduldeten Überziehungskredit. Mit dem Nachteil, dass dann meist noch weit höhere Zinsen fällig werden als die, die sie bereits für den Dispo locker machen müssen. Die Deutsche Bank und die Targobank verlangen bei nur kleinen Überschreitungen des Dispos statt eines hohen Zinssatzes mittlerweile eine feste Gebühr, die selbst dann fällig wird, wenn der Überziehungskredit mit nur einem Euro in Anspruch genommen wird.

Verbraucherschützern ist dieses Geschäftsgebaren ein Dorn im Auge. So schickte die Verbraucherzentrale NRW der Targobank eine Unterlassungserklärung. Ohne Erfolg: Jetzt wird es wohl zu einem Gerichtsverfahren kommen.

Klarer Verstoß gegen Verbraucherrechte

Die Verbraucherzentrale NRW sieht in dem Gebaren der beiden Banken einen klaren Verstoß gegen Verbraucherrechte. „Der nur mit ganz, ganz wenig in die geduldete Überziehung rutscht, der zahlt mit Gebühr weit mehr als mit normalem Zins fällig würde“, sagt Verbraucherschützer Markus Feck. Das könne nicht sein.

Erst dann, wenn die fälligen Zinsen aus dem Überziehungskredit die Pauschalen übersteigen, zahlen die Kunden den realen Zins. „Diese Kosten fallen jedoch nicht an, soweit angefallene Sollzinsen den Mindestpreis für geduldete Überziehungen übersteigen“, heißt es beispielsweise auf Kontoauszügen der Deutschen Bank.

Die Kreditinstitute begründen ihr Vorgehen mit entsprechend hohem Verwaltungsaufwand. Das größte deutsche Bankhaus will für die Inanspruchnahme der geduldeten Überziehung ab Juli künftig 6,90 Euro pro Quartal sehen, zurzeit sind es noch 4,90 Euro. Die Deutsche Bank hatte die fixe Gebühr 2008 eingeführt. Dafür korrigierte die Deutsche Bank den Zinssatz für die geduldete Überziehung des Dispositionsrahmens nach unten: von 17,5 auf 16,75 Prozent. Die Targobank bittet ihre Kunden noch mehr zur Kasse. Hier werden laut Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen 2,90 Euro fällig – pro Monat.

Kunden müssen Gebühren erst einmal in Kauf nehmen

Ob die von den Banken erhobenen Gebühren rechtmäßig sind, wird sich vermutlich erst kommendes Jahr zeigen. „Wir suchen zurzeit einen Anwalt, der das für uns durchficht“, sagt Verbraucherschützer Feck. Bis dahin werden Kunden, die ihr Konto über den Dispo hinaus überziehen, die Gebühren in Kauf nehmen müssen – oder die Bank wechseln.

Ob auch andere Institute solche Gebühren erheben? „Meines Wissens nach nicht“, sagt Markus Feck. Er vermutet: „Die anderen Institute warten ab, wie sich das entwickelt.“ Bankkunden rät Markus Feck, den mit der Bank vereinbarten Dispokredit nicht zu überziehen. Der Dispo eigne sich nicht für große Anschaffungen, sondern sollte immer als Notlösung gesehen werden.

Wer ständig in den Miesen hängt, dem empfiehlt Feck eine Umschuldung. Beispielsweise durch einen Verbraucherkredit, bei dem meist geringere Zinsen anfallen als beim Dispo. „Hier lohnt ein Vergleich verschiedener Angebote“, sagt Feck. Nicht immer sei der von der Hausbank angebotene Kredit auch der günstigste.

Ratenkredite sind deutlich günstiger

Wer sich zu diesem Schritt durchgerungen habe, sollte aber vor allem eins: mehr Disziplin entwickeln – und künftig nicht mehr ausgeben als er einnimmt. Ansonsten habe man einen Kredit zu bedienen und sei auf dem Girokonto trotzdem wieder schnell im Dispo. Zumal die Dispozinsen meist sehr hoch ausfallen. So liegt der Zins beim „Aktiv Konto“ der Targobank aktuell bei 13,81 Prozent, der Zinssatz für den Überziehungskredit sogar bei 16,81 Prozent. Ratenkredite gibt es beim selben Institut laut dem Verbraucherportal Biallo.de zurzeit aber schon ab 5,49 Prozent.