Essen.. Die Zahl der Missbrauchsfälle steigt weiter: Im Jahr 2011 gab es bundesweit 12.444 Anzeigen wegen Missbrauchs von Kindern – 4,9 Prozent mehr als im Vorjahr. Seit Jahren streiten Experten über eine gesetzliche Pflicht für Ärzte und Geistliche, solche Straftaten bei der Polizei anzuzeigen.
Die Zahl der Missbrauchsfälle steigt weiter: Im Jahr 2011 gab es bundesweit 12.444 Anzeigen wegen Missbrauchs von Kindern – 4,9 Prozent mehr als im Vorjahr. Seit Jahren streiten Experten über eine gesetzliche Pflicht für Ärzte und Geistliche, solche Straftaten bei der Polizei anzuzeigen. „Wir lassen die Kinder erbarmungslos im Stich“, kritisiert ein bekannter Fahnder, der frühere Ulmer Inspektionsleiter Manfred Paulus. „Wir müssen darüber reden, ob aus der Schweigepflicht im Strafgesetzbuch nicht eine Anzeigepflicht wird“, sagte er der WAZ.
Das Gesetz untersage etwa Kinderärzten, Verdachtsfälle ohne Zustimmung der Eltern der Polizei zu melden. Dabei kämen Täter oft aus dem familiären Umfeld. Selbst Jugendämter würden unter Berufung auf den Strafrechts-Paragrafen 203 (Verletzung von Privatgeheimnissen) auf Anzeigen verzichten. Nur die Polizei müsse Verdachtsfälle verfolgen. Doch da kommen die Fälle eben oft erst gar nicht an.
Pastor missbrauchte 13 Kinder
Laut Paulus, der heute an Polizeischulen lehrt, hat die fehlende Anzeigepflicht von Geistlichen Vorermittlungen der Lübecker Staatsanwaltschaft gegen zwei ehemalige Bischöfe verhindert. Ein Pastor hatte über 20 Jahre hinweg 13 Kinder missbraucht. Die vorgesetzte Dienststelle wusste davon, versetzte ihn, zeigte ihn aber nicht an. 2011 trat Hamburgs Bischöfin Jepsen deshalb zurück.
Auch interessant
Während Bayerns katholische Bischöfe für die Anzeigepflicht eintreten, hat sie der „runde Tisch“ der Bundesregierung, der sich 2011 mit Missbrauch auseinandersetzte, verworfen. Begründung: Strafverfahren könnten Opfern seelisch schaden.
Anzeigepflicht könnte Eltern abschrecken, Kind zum Arzt zu bringen
Paulus vermutet, dass es den „auf Kinder fixierten Tätertyp“ längst in Positionen gebe, in denen er „politisch und strategisch Einfluss auf den Umgang mit dem Delikt“ nehmen könne: Ein Bundestagsabgeordneter und ein Gerichtspräsident wurden bereits wegen Missbrauchs oder Kinderpornografie verurteilt.
Von einer Anzeigepflicht hält Wolfram Hartmann, Präsident des Bundesverbandes der Kinder- und Jugendärzte nichts: Sie könnte Eltern davon abschrecken, ihr verletztes Kind zum Arzt zu bringen. „Das Kinderschutzgesetz erlaubt es Medizinern schon heute, Jugendamt oder Polizei zu verständigen, wenn bei einer Untersuchung eindeutige Anzeichen von Kindesmissbrauch oder Misshandlung gefunden werden.“