Bochum.. Vor dem Landgericht steht jetzt ein ehemaliger Fußball-Trainer. Er soll einen damals elfjährigen Spieler seiner Bochumer Jugendmannschaft in 13 einzelnen Fällen sexuell missbraucht haben. Ein Pflegedienst, dem das Verhalten des Mannes gegenüber dem Jungen seltsam vorkam, hatte den entscheidenden Hinweis gegeben.

Ein ehemaliger Jugendfußball-Trainer muss um seine Freiheit fürchten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 49-jährigen Bochumer jetzt vor dem Landgericht vor, einen seiner damaligen Schützlinge in einem Bochumer Fußballclub in 13 einzelnen Fällen sexuell missbraucht zu haben - teilweise auch ganz besonders schwer. Der junge Fußballer war damals elf Jahre alt.

In der Anklage ist von sexuellen Berührungen die Rede, vom Eincremen des Körpers und noch ganz erheblich massiveren Übergriffen, die im Regelfall jeweils eine Mindeststrafe von zwei Jahren Haft nach sich ziehen. Im Mai und Juni 2010 soll das alles passiert sein, nicht im Fußballverein, sondern zu Hause bei dem Angeklagten, der alleine lebt und nicht verheiratet ist. Mehrfach hatte der Junge laut Anklage auch bei dem Mann übernachtet, nachdem seine allein erziehende Mutter einige Tage im Krankenhaus hatte verbringen müssen.

Heute kein Jugendtrainer mehr

Aufgekommen waren die Vorwürfe, nachdem ein Pflegedienst Anzeige erstattet hatte. Der Angeklagte hatte sich damals um eine ihm bekannte Seniorin gekümmert und den Jungen dabei gehabt. Der Pflegedienst wurde stutzig, wie der Mann mit dem Kind umging. Daraufhin ermittelte die Staatsanwaltschaft - und der Junge schilderte schreckliche Dinge.

Seitdem ist der Beschuldigte seinen Trainerposten los. Er trainiert auch keinen anderen Club mehr. Anklage war bereits im Herbst 2010 erhoben worden, doch weil es Nachermittlungen gab, findet der Prozess erst jetzt statt. In U-Haft sitzt der kräftige Mann, ein arbeitsloser Maler und Lackierer, nicht.

Der Angeklagte gibt die Vorwürfe nicht zu. Vor Gericht äußert er sich nicht dazu und macht damit von seinem Schweigerecht Gebrauch. Sollten die Richter aber doch eine Schuld feststellen, drohen ihm mehrere Jahre Gefängnis. Denn der stärkste Milderungsgrund - ein Geständnis - würde wegfallen.

Dem Angeklagten droht auch die Psychiatrie

Die Situation ist für ihn aber noch gefährlicher. Die Kammer hat am Freitag beschlossen, für den Fall eines Tatnachweises ein psychiatrisches Gutachten erstellen zu lassen. Hintergrund: Er könnte auch auf unbestimmte Zeit in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen werden, weil er für die Allgemeinheit gefährlich sei. Der Verteidiger will so ein Gutachten verhindern. Er bezweifelt auch sehr stark, dass ein Gutachten über einen Angeklagten, der einem Psychiater jede Auskunft verweigert und auch seine Ärzte nicht von der Schweigepflicht entbindet, überhaupt aussagekräftig sein kann.

Der Prozess wird mehrere Wochen dauern. Aus Termingründen werden die Richter den heute 13-jährigen Jungen erst in der zweiten Septemberhälfte als Zeugen vernehmen. Im Prozess sitzt auch eine Psychologin, die ein Glaubwürdigkeitsgutachten erstatten wird.

Im Zuschauerbereich des Sitzungssaals der 5. Strafkammer saßen am Freitag auch fünf Frauen, die weiße T-Shirts trugen mit dem Aufdruck „Gegen Missbrauch“ und einem Symbolbild auf dem Rücken. Der Verteidiger erklärte, er sei natürlich ebenfalls gegen Missbrauch, aber es gelte zumindest bis zum Urteil die Unschuldsvermutung. Auch der Richter fragte, ob ein Gerichtssaal der richtige Ort für die Bekundung sei.

Am 12. September wird der Prozess fortgesetzt.