Karlsruhe. Die Rechtsextremistin Beate Zschäpe bleibt in Untersuchungshaft. Das teilte der Bundesgerichtshof mit, der in den kommenden drei Monaten mit einer Anklage rechnet. Zschäpe gilt als Gründungsmitglied der Neonazi-Zelle der NSU, der eine Mordserie an Migranten und einer Polizistin vorgeworfen werden.

Die Rechtsextremistin Beate Zschäpe bleibt weiterhin in Untersuchungshaft. Da in den kommenden drei Monaten eine Anklage der Bundesanwaltschaft gegen das mutmaßliche Gründungsmitglied der terroristischen Neonazi-Zelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) erwartet werde, sei die Fortdauer der Untersuchungshaft gerechtfertigt. Das teilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe mit.

Zschäpe ist dringend verdächtig, 1998 zusammen mit Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos die NSU gegründet zu haben. Die NSU soll für Morde an neun Migranten und einer Polizistin verantwortlich sein. Außerdem werden der Gruppe zwei Sprengstoffanschläge in Köln 2001 und 2004 mit insgesamt 23 Verletzten sowie eine Serie von Banküberfällen zur Last gelegt.

Zschäpe soll für Morde und Banküberfälle belangt werden

Die Bundesanwaltschaft will die 37-jährige Zschäpe nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" von Mitte August auch wegen der mutmaßlichen Beteiligung an den zehn Morden und 14 Banküberfällen des NSU sowie wegen versuchten Mordes im Zusammenhang mit Brandstiftung anklagen. Dies gehe aus dem am 15. August fertiggestellten Antrag der Bundesanwaltschaft hervor.

Im Haftbefehl vom November 2011 wurden Zschäpe nur die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und schwere Brandstiftung vorgeworfen. Die 37-Jährige Zschäpe sitzt seit seit neun Monaten in Untersuchungshaft. (afp/dapd)