Düsseldorf. Zu bestimmten Themen wie Windrädern gibt es keine Bürgerbegehren und die Fristen für die Unterschriftensammlungen seien zu kurz, kritisiert eine Initiative. Trotzdem: NRW habe beim Bürgerbegehren erheblich aufgeholt. Die meisten Begehren betreffen den Erhalt von Schulen oder Bädern.

Die Initiative "Mehr Demokratie" kritisiert zu hohe Hürden für Bürgerbegehren in Nordrhein-Westfalen. Der Ausschluss bestimmter Themen sowie zu knappe Fristen behinderten die Mitbestimmung der Bürger, rügte deren Landesverband NRW am Mittwoch in Düsseldorf. Bürgerbegehren dürften nicht an Fristen gebunden werden. Bislang gilt ein Zeitraum von sechs Wochen zur Sammlung von Unterschriften für Begehren gegen Ratsbeschlüsse.

Die Initiative monierte zudem, dass die Bürger in NRW über zu wenige kommunale Vorhaben mitbestimmen könnten. Vor allem bei Energieprojekten bleibe die Bevölkerung außen vor. "Während es in anderen Bundesländern eine Reihe von Bürgerentscheiden über Windräder, Solarparks und Biomasse-Anlagen gab, herrscht bei diesen Themen hierzulande Fehlanzeige", sagte "Mehr Demokratie"-Landesgeschäftsführer Alexander Trennheuser.

"NRW hat beim Bürgerbegehren erheblich aufgeholt"

Trotzdem zeigte sich die Initiative mit der Bilanz für das 1994 in NRW eingeführte Bürgerbegehren weitgehend zufrieden. Demnach gab es seitdem 628 Verfahren, von denen 170 in einen Bürgerentscheid mündeten. Zum Vergleich: In Baden-Württemberg, wo es bereits seit 1956 und damit am längsten in Deutschland Bürgerbegehren gibt, wurden in diesen 56 Jahren 705 Verfahren angestoßen, aus denen 302 Bürgerentscheide hervorgingen.

Der mit 30 Prozent größte Anteil der NRW-Bürgerbegehren drehte sich den Angaben zufolge um öffentliche Sozial- und Bildungseinrichtungen - vor allem um den Erhalt von Schulen oder Bädern. An zweiter und dritter Stelle lagen die Themen öffentliche Infrastrukturprojekte und Verkehr.

"NRW hat beim Bürgerbegehren erheblich aufgeholt", stellte Trennheuser fest. Zudem seien seit diesem Jahr auch Bürgerbegehren zu Bebauungs- und Flächennutzungsplänen zugelassen. Unterm Strich habe sich die Angst vor "rückgewärtsgewandten Bürgerentscheidungen" als unbegründet erwiesen: "Das vielzitierte Sankt-Florians-Prinzip ist eher die Ausnahme als die Regel." (dapd)