Essen. . Mehr als 5.500 Unterschriften gegen die Umbenennung der Von-Einem- und der Von-Seeckt-Straße – da konnten auch die Befürworter der Aktion nicht anders, als Respekt zu zollen. Doch nun legt die gegnerische Anwohnerinitiative „Irmgard und Ortrud“ formell Beschwerde ein.

Mehr als 5.500 Unterschriften gegen die Umbenennung der Von-Einem- und der Von-Seeckt-Straße – da konnten auch die Befürworter der Aktion nicht anders, als Respekt zu zollen. Doch inzwischen keimt bei ihnen der Verdacht auf, die Initiative „PROVON“ habe sich wenigstens einen Teil der Unterstützung mit einer falschen Behauptung sozusagen „erschlichen“.

Grund: In der Begründung für das Bürgerbegehren heißt es unter anderem, dass „die Anlieger und Anwohner der betroffenen Straßen von dem Vorhaben der Straßenumbenennungen aus der Presse erfahren“ hätten. Und weiter: „Aus Sicht der Anlieger und Anwohner beider Straßen gibt es keine Notwendigkeit und keinen Handlungsbedarf einer Straßenumbenennung, zumal die aktuellen Namen bereits seit fast 75 Jahren bestehen.“

Rechtliche Frage muss geklärt werden

Die gegnerische Anwohnerinitiative „Irmgard und Ortrud“, benannt nach den neuen (und alten) Namen der beiden betroffenen Rüttenscheider Straßen sehen darin eine unzulässige Vereinnahmung aller Anwohner gegen die Umbenennung: Eine solche „wahrheitswidrige Begründung“, so klagt ihr Sprecher Ulrich Janßen, „kann auch eine Verfälschung des Bürgerbegehrens nach sich ziehen“.

Kleinliche Wortklauberei oder ernst zu nehmender Einwand gegen die Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens? Fest steht, dass die Stadt nun neben der Korrektheit der Unterschriften auch diese rechtliche Frage wird klären müssen, denn die Initiative hat bei der Stadtverwaltung offiziell Beschwerde eingelegt. Beschließen muss am Ende der Rat – voraussichtlich auf seiner nächsten Sitzung am 26. September.