Schwerin/Berlin. Udo Pastörs ist zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Pastörs hatte eine Holocaust-Gedenkveranstaltung als “Betroffenheitstheater“ bezeichnet. Zuvor errang die rechtsextreme NPD einen juristischen Erfolg vor dem Berliner Verwaltungsgericht.

Wegen Verunglimpfung und Verleumdung von Opfern der Nazi-Diktatur hat das Amtsgericht Schwerin den stellvertretenden NPD-Bundesvorsitzenden Udo Pastörs am Donnerstag zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Vor etwa zweieinhalb Jahren hatte Pastörs im Schweriner Landtag eine Holocaust-Gedenkveranstaltung als "einseitigen Schuldkult" und "Betroffenheitstheater" bezeichnet. Aus Sicht der Anklage hat er damit die Opfer beschimpft und verächtlich gemacht. Zudem seien die Überlebenden verleumdet worden.

Mit dem Strafmaß schloss sich das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft an. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert und argumentiert, der NPD-Abgeordnete habe den politischen Gegner angegriffen und dessen Motive für die Gedenkveranstaltung infrage gestellt.

Pastörs hatte in seiner Rede auch von einer "Auschwitzprojektion" und einem "Sieg der Lüge über die Wahrheit" gesprochen.

NPD bekommt 50.000 Euro von der Bundestagsverwaltung

Kurz zuvor hatte die NPD in einem Prozess gegen die Bundestagsverwaltung gewonnen. In einem Rechtsstreit wegen Auszahlung von Parteienfinanzierungsgeldern an die NPD verurteilte das Verwaltungsgericht Berlin die Bundestagsverwaltung, 49.333,59 Euro an die rechtsextreme Partei zu zahlen.

Die Bundestagsverwaltung hatte für das Jahr 2010 die staatlichen Parteienzuschüsse in entsprechender Höhe bei der NPD gekürzt, weil sie ihrer Auffassung nach als Rechtsnachfolgerin der DVU für deren offene Forderungen haftet. Dies ergebe sich aus dem Verschmelzungsvertrag beider Parteien vom Dezember 2010.

NPD müsse nicht für Schulden der DVU haften

Das Gericht entschied dagegen, die NPD hafte nicht für Schulden der DVU aus der staatlichen Parteienfinanzierung. Hinsichtlich der rechtlichen Regelungen zur Parteienfinanzierung habe keine Verschmelzung der beiden Parteien stattgefunden.

Die Rückforderung, die die Bundestagsverwaltung 2011 wegen zu viel gezahlter Abschlagszahlungen gegen die "DVU in Liquidation" festgesetzt hatte, müsse auch gegenüber der "DVU in Liquidation" durchgesetzt werden.

Gegen das Urteil kann die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beantragt werden. (dapd/afp)