Berlin. . Die Diskussionen um ein Verbot der NPD nehmen wieder Fahrt auf - viele Innenminister, darunter Bundesminister Hans-Peter Friedrich und NRW-Innenminister Ralf Jäger - bleiben aber skeptisch.

Als Konsequenz aus der Neonazi-Mordserie und dem Versagen der Ermittler will Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) die „Zentralfunktion“ des Verfassungsschutzes stärken. Die Länder sollen dem Kölner Bundesamt mehr Informationen als bisher zuleiten, teil­weise ganze Aufgaben an den Bund abtreten. Das schließt auch eine Art Kontrolle ihrer Quellen ein. Dafür will Friedrich bei einem Sonder­treffen der Innenminister eintreten.

Gleichzeitig wird über einen ­neuen Antrag auf ein NPD-Verbot diskutiert. Bis Mitte September ­wollen Bund und Länder für einen Antrag Material sammeln. Friedrich hat durchgesetzt, dass die Länder ­dafür ihre Quellen nennen, also auch ihre Verbindungsleute in die rechte Szene. Schon im Vorgriff auf ein mögliches Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, das über Parteiverbote befindet, zogen die Verfassungsschutzämter ihre V-Leute aus der Führungsebene der Partei ab. An der V-Mann-Problematik war vor Jahren der erste Anlauf zu einem NPD-Verbot gescheitert.

Viele Minister zögern

Ob und wer ein Verfahren in Karlsruhe beantragen wird, ist offen. Dazu befugt sind Bundestag, Bundesrat und die Bundesregierung. Zunächst wird das Material gegen die NPD ­gesichtet sowie ausgewertet und erst danach auf einer Innenminister­konferenz am 7. Dezember in ­Rostock entschieden. Neben Friedrich zögern viele seiner Kollegen, beispielsweise Jäger (SPD; NRW) und Schünemann (CDU; Niedersachsen); die Skepsis ist mithin ­parteiübergreifend. Auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) äußerte sich gestern skeptisch zu einem Verbot.

SPD und CSU sind eindeutig für ein Verbot. Ministerpräsidenten wie CSU-Mann Horst Seehofer (Bayern), Sozialdemokrat Horst Sellering (Mecklenburg-Vorpommern) und CDU-Frau Christine Lieberknecht (Thüringen) sprachen sich zuletzt für ein Verfahren aus – zur Not auch im Alleingang der Länder.