Düsseldorf/Berlin. Das CDU-Präsidiumsmitglied stellt sich gegen den Vorstoß aus seiner Partei. Er warnt davor, die „Stellung von Ehe und Familie auszuhöhlen“. Ein Gericht stärkt die gleichgeschlechtlichen jedoch Lebenspartner ein weiteres Mal.
In der Debatte über die steuerliche Gleichstellung von Homosexuellen hat CDU-Präsidiumsmitglied Karl-Josef Laumann eine Ausweitung des Ehegattensplittings auf gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften abgelehnt. Der Vorsitzende der CDU-Sozialausschüsse forderte eine Beratung auf dem Bundesparteitag im Dezember. „Das Thema ist zu wichtig, um es ausschließlich im Tagesgeschäft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu behandeln“, sagte Laumann dieser Zeitung.
Er warnte davor, die „Stellung von Ehe und Familie“ auszuhöhlen. „Persönlich halte ich daher die jetzige Form des Ehegattensplittings für richtig.“ Den Vorstoß von 13 CDU-Abgeordneten, homosexuelle Partnerschaften mit den gleichen Steuervorteilen auszustatten wie Ehen, wies der CDU-Fraktionsvorsitzende im NRW-Landtag zurück.
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„Menschen, die füreinander Verantwortung übernehmen und Verantwortung für Kinder tragen, sind die Keimzelle unserer Gesellschaft“, so Laumann. Deshalb sei die CDU gut beraten, die Stellung von Ehe und Familie zu festigen.
Schäuble will Urteil vom Verfassungsgericht
Bundesfinanzminister Schäuble (CDU) will erst einmal das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Ehegatten-Splitting abwarten. Es wird 2013 erwartet. FDP-Vorstandsmitglied Jan Mücke verknüpft die Forderung nach der steuerlicher Gleichstellung mit dem umstrittenen Betreuungsgeld: „Wenn die CSU das Ehegattensplitting für Lebenspartnerschaften blockiert,“ würde die FDP dem Betreuungsgeld nicht zustimmen.
Das Bundesverfassungsgericht hat erneut die Ungleichbehandlung von Ehepaaren und Lebenspartnern beanstandet. Es sei grundgesetzwidrig, dass eingetragene Partnerschaften in der Vergangenheit nicht wie Ehepaare von der Grunderwerbsteuer befreit wurden. (mit dapd)