Karlsruhe. Die staatlichen Geldleistungen für Asylbewerber in Deutschland sind zu niedrig und verstoßen damit gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch entschieden. Die entsprechenden Regelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes verletzten das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums.
Die staatlichen Hilfen für Asylbewerber müssen deutlich aufgestockt werden. Das Bundesverfassungsgericht entschied in einem am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Urteil, dass diese Leistungen in etwa auf das Niveau von Sozialhilfe und Hartz IV anzuheben sind. Die bisherigen Hilfen für Asylbewerber reichten nicht zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus, hieß es zur Begründung. (Az: 1 BvL 10/10 u. a.)
Die Verfassungshüter erklärten damit bisherige Regelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes für verfassungswidrig. Sie ordneten eine Neufassung an, die "unverzüglich" zu erfolgen habe. Bis zum Inkrafttreten dieser Neufassung ordnete das Gericht eine Übergangsregelung an: Diese sieht vor, dass die seit 1993 unveränderten Hilfssätze in Höhe von etwa 240 Euro monatlich etwa um etwa ein Drittel angehoben werden.
Asylbewerber erhalten ab sofort Leistungen in Höhe von 336 Euro
Die insgesamt 130.000 Betroffenen einschließlich Geduldeten sowie Flüchtlingen mit Aufenthaltsstatus erhalten demnach ab sofort Leistungen in Höhe von 336 Euro monatlich. Davon müssen 130 Euro "für die persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens" in bar ausbezahlt werden, entschied das Bundesverfassungsgericht. Bislang lag dieser Betrag bei 40 Euro. Die Übergangsregelung gilt rückwirkend ab 2011 für alle noch nicht rechtskräftig ergangenen Bescheide.
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Die Verfassungshüter begründeten ihr Urteil damit, dass das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum nicht nur Deutschen, sondern "gleichermaßen" auch allen Ausländern zustehe, die sich in der Bundesrepublik aufhalten. Dieses Grundrecht umfasst neben der "physischen Existenz des Menschen" auch die "Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen" und ein "Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben". (afp/dapd)