Stuttgart. . Der Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback erhebt schwere Vorwürfe gegen die Anklage im Becker-Prozess. Die Bundesanwaltschaft sei an der Klärung des Tathergangs gar nicht interessiert. Der Grund: Ex-RAF-Terroristin Becker habe mit dem Verfassungschutz zusammengearbeitet.

Der Sohn des 1977 ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback, Michael Buback, hat der Bundesanwaltschaft vorgeworfen, im Prozess gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker den Tathergang beim Anschlag auf seinen Vater gar nicht klären zu wollen. Mit „Kummer“ stelle er fest, „dass die Bundesanwaltschaft die eigentliche Tatdurchführung gar nicht anklagt“, sagte Buback am Mittwoch dem Sender MDR Info.

Das Hauptproblem des Prozesses sei, dass Becker mit dem Verfassungsschutz zusammengearbeitet habe. Über so eine Kooperation würden staatliche Stellen natürlich nicht gerne reden, sagte Buback. Die Bundesanwaltschaft hatte dieser These am Dienstag widersprochen. Für eine Kooperation in den 70er Jahren gebe es keine Beweise, hieß es. Die Anklage ist auch überzeugt, dass Becker nicht die Schützin bei dem Attentat war. (dapd)