Berlin. . Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich will Salafisten stärker in die Zange nehmen. Hasspredigern sollen die Sozialleistungen gekürzt werden, fordert der CSU-Minister. Auch beim Thema Vereinsverbote will Friedrich Gas geben.
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hat sich dafür ausgesprochen, salafistischen Gewaltpredigern Sozialleistungen zu kürzen. „Man sollte über alle Sanktionen nachdenken, die unser Sozialstaat hergibt. Ich halte es grundsätzlich für richtig, wenn staatliche Zuschüsse für solche Extremisten überprüft werden“, sagte Friedrichs in einem Interview der Zeitung „Die Welt“, das am Freitag veröffentlicht wurde. Eine Voraussetzung dafür wäre die konsequente strafrechtliche Verfolgung aller Gesetzesverstöße.
Gleichzeitig machte Friedrich klar, dass salafistische Vereine bundesweit schnell verboten werden sollen. „Über Vereinsverbote reden wir nicht, die machen wir. Aber seien Sie sich sicher, dass wir alle Instrumente und Möglichkeiten ausschöpfen werden“, kündigte er an. Solche Verbote seien ein Signal. „Dadurch nimmt man den Salafisten eine Identifikationsmöglichkeit mit einer einzelnen Gruppe. Außerdem kann man das Vereinsvermögen beschlagnahmen. Auch das schwächt die salafistische Szene“, sagte Friedrich.
Viele Salafisten haben einen deutschen Pass
Zugleich kündigte der Minister ein schärferes Aufenthaltsrecht an. „Zudem lasse ich derzeit eine Verschärfung des Aufenthaltsgesetzes prüfen, um Gewaltprediger leichter abschieben zu können“, sagte Friedrich. Dazu gebe es bereits konkrete Pläne. „Künftig sollte dies schon dann möglich sein, wenn jemand Inhalte verbreitet, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten oder die einer Radikalisierung beziehungsweise Anwerbung zum Terrorismus Vorschub leisten, egal ob aus religiösen oder politischen Motiven“, sagte der Minister. Viele Salafisten besitzen allerdings einen deutschen Pass. Dazu sagte Friedrich der Zeitung: „Es muss verhindert werden, dass solche Leute überhaupt die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen. Das ist nach der aktuellen Gesetzeslage möglich.“ (rtr)