New York. . Juristische Niederlagen für Dominique Strauss-Kahn: Der Zivilprozess eines New Yorker Zimmermädchens gegen den früheren IWF-Chef kann verhandelt werden. Das entschied ein US-Richter in New York. Das Zimmermädchen wirft Strauss-Kahn versuchte Vergewaltigung vor.
Dominique Strauss-Kahn kann einem Zivilprozess wegen der Vergewaltigungsvorwürfe in den USA nicht entkommen: Der frühere Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF) verfüge nicht über diplomatische Immunität, entschied am Dienstag ein Gericht in New York. Eine Hotelangestellte wirft dem 63-jährigen Franzosen vor, sie im Mai 2011 in seiner Hotelsuite zum Oralsex gezwungen zu haben.
Richter Douglas McKeon wies einen Antrag von Strauss-Kahns Anwälten zurück, die eine Einstellung des Verfahrens gefordert hatten. Ein Datum für den Prozessbeginn steht noch nicht fest. Das 33-jährige Zimmermädchen Nafissatou Diallo fordert Schadenersatz in nicht genannter Höhe.
Strauss-Kahns Anwälte werfen Diallo vor, es nur auf die finanzielle Entschädigung abgesehen zu haben. Sie machten geltend, dass ihr Mandant als IWF-Chef wie andere hohe Beamte internationaler Organisationen sowie Diplomaten Immunität genossen habe und daher nicht zivilrechtlich belangt werden könne.
Richter McKeon entschied am Dienstag dagegen, dass Strauss-Kahn den Schutz vor juristischer Verfolgung mit seinem Rücktritt als IWF-Chef verloren habe. Außerdem verwies er darauf, dass sich der Franzose im Strafverfahren nicht auf seine Immunität berufen habe. Nun könne er nicht plötzlich doch Immunität geltend machen, um einen Zivilprozess zu vermeiden. Der Antrag sei ein verzweifelter Spielzug gewesen, sagte McKeon.
Strauss-Kahns Anwälte zeigten sich „enttäuscht“ über die Entscheidung. Ihr Mandant sei „entschlossen“, die Klage zu bekämpfen, erklärten sie. Diallos Anwalt Douglas Wigdor sagte dagegen, die Berufung auf Immunität sei ohnehin nur eine „Taktik“ gewesen, um das Verfahren zu verzögern.
Strauss-Kahn war Mitte Mai 2011 am New Yorker Flughafen JFK festgenommen und wegen versuchter Vergewaltigung und erzwungenem Oralsex angeklagt worden. Die US-Justiz stellte die Strafverfolgung wegen Zweifeln an der Glaubwürdigkeit Diallos Ende August aber ein, das Zivilverfahren blieb davon unberührt.
Ein sexueller Kontakt mit dem Zimmermädchen gilt als erwiesen. Strauss-Kahn sprach von einvernehmlichem Sex. Im Zuge der Affäre musste der einstige Hoffnungsträger der französischen Sozialisten von der IWF-Spitze weichen und seine Ambitionen auf das Präsidentenamt in seiner Heimat begraben.
Strauss-Kahn ist auch in das Visier der französischen Justiz geraten. Die Staatsanwaltschaft im nordfranzösischen Lille wirft ihm „organisierte Zuhälterei“ vor und eröffnete Ende März ein Ermittlungsverfahren. Dabei geht es um Sex-Partys, an denen Strauss-Kahn in Paris, Brüssel und Washington teilnahm. Er selbst gibt an, nicht gewusst zu haben, dass die Teilnehmerinnen Prostituierte waren. (afp)