Berlin. Verstoßen die Pläne für ein Betreuungsgeld gegen das Grundgesetz? Im Bundesjustizministerium gibt es jedenfalls Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Koalitionspläne. Die Rede ist von einem “hohen verfassungsrechtlichen Risiko“.

Das Bundesjustizministerium hat laut einem Bericht der "Berliner Zeitung" erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Einführung des von der Koalition verabredeten Betreuungsgeldes.

Für eine Regelung, der zufolge Eltern, die die Betreuungsleistung einer kommunal finanzierten Einrichtung in Anspruch nehmen, von einem Bezug des Betreuungsgeldes ausgeschlossen werden, bestehe "ein hohes verfassungsrechtliches Risiko", heißt es in einem internen Vermerk des Ministeriums, wie das Blatt in seiner Freitagausgabe schreibt.

Diese Regelung würde "die Eltern zu einer bestimmten Art und Weise der Erziehung ihrer Kinder drängen". Der Staat sei aber gehalten, die Familie als eigenständige und selbstverantwortliche Gemeinschaft zu respektieren. Zudem setze eine entsprechende Regelung Anreize für gering verdienende Frauen, ihre Erwerbstätigkeit aufzugeben und gerate so in Konflikt mit dem Förderauftrag aus Artikel 3 des Grundgesetzes.(dapd)