Berlin. Die Union vollzieht ihren Kurswechsel beim Thema Mindestlohn. In der Bundestagsfraktion haben sich die Abgeordneten auf ein Mindestlohn-Modell verständigt. Danach sollen Lohnuntergrenzen festgelegt werden - allerdings nicht von der Politik, sondern von Arbeitgebern und Gewerkschaften.
Nach Vorstellung der Unions-Bundestagsfraktion soll es künftig eine Lohnuntergrenze geben. Eine Arbeitsgruppe verständigte sich am Mittwoch nach Informationen aus Teilnehmerkreisen darauf, Mindestlöhne künftig von einer Kommission aus Arbeitgebern und Gewerkschaften festlegen zu lassen. Über die Einführung des Mindestlohns muss die Union nun mit der FDP verhandeln. Die Liberalen lehnen eine Lohnuntergrenze ab.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Peter Weiß appellierte an den Koalitionspartner. "Jetzt kommt es auf die FDP an, ob wir noch in diesem Jahr ein Gesetz zur unteren Lohngrenze im Bundestag beschließen", sagte er der Nachrichtenagentur dapd. Weiß, der auch Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe in der Unions-Fraktion ist, begrüßte die Einigung. "Die Eckpunkte sind eine gute Botschaft: Wir wollen faire Löhne in Deutschland und eine allgemeine Lohnuntergrenze", betonte er. Mit der paritätisch besetzten Kommission würden die Tarifpartner gestärkt.
Regierung muss Mindestlohn-Vorschlag der Kommission umsetzen
Nach einem Bericht der "Frankfurter Rundschau" (Donnerstagausgabe) sollen Beschlüsse der Kommission mit einfacher Mehrheit fallen können und jährlich überprüft werden. Für den Fall einer Nicht-Einigung ist ein Schlichtungsverfahren vorgesehen. Der von der Kommission festgelegte Mindestlohn muss von der Regierung unverändert per Rechtsverordnung umgesetzt werden. Der allgemeine Mindestlohn soll nicht in Branchen gelten, in denen es geltende Tarifverträge gibt. (dapd)