Wiesbaden. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über einen Antrag der hessischen Piraten: Sie fordern, das Tanzverbot am Karfreitag zu kippen. Zuvor waren sie an mehreren anderen Gerichten mit ihrem Antrag gescheitert. Diese schätzten die Feiertagsruhe höher ein als das Recht auf Versammlungsfreiheit.

Rechtliches Ringen bis zuletzt: Im Kampf für Demonstrationen gegen das Tanzverbot am Karfreitag haben Mitglieder der Piratenpartei in Hessen am Donnerstagabend das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angerufen, wie ein Sprecher der Partei am Freitag auf Anfrage sagte. Er hoffe auf eine Entscheidung im Laufe des Vormittags. Mehrere hessische Gerichte hatten am Donnerstag die Demonstrationsverbote in Frankfurt, Wiesbaden und Gießen am Karfreitag bestätigt.

Unabhängig von der Karlsruher Entscheidung kündigten sowohl die Piratenpartei als auch die Grüne Jugend Hessen Flashmob-Aktionen an dem Feiertag an. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel sowie die Verwaltungsgerichte in Frankfurt und Gießen bestätigten am Donnerstag die Verbotsverfügungen der jeweiligen Kommunen gegen die geplanten Demonstrationen. Zur Begründung verwiesen sie auf das hessische Feiertagsgesetz, das Auf- und Umzüge an Karfreitag nur zulässt, wenn sie dem Ernst dieses Feiertags gerecht werden.

Ist der Schutz der Feiertagsruhe mehr Wert als die Versammlungsfreiheit?

Demonstrationen gegen das Tanzverbot beziehungsweise das Hessische Feiertagsgesetz wollten am Karfreitag die Piratenpartei in Frankfurt und Gießen sowie die Grüne Jugend Hessen in Wiesbaden veranstalten. In allen drei Fällen hatten die Städte Verfügungen zur Untersagung der Protestaktionen erlassen, die auch selbst mit Tanzeinlagen begleitet werden sollten. Die jeweiligen Veranstalter zogen gegen die Verbote vor Gericht.

Die Grüne Jugend Hessen erzielte dabei zunächst vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden einen Teilerfolg. Dieses gestattete die Demonstration unter der Auflage, "dass keine tänzerischen Darbietungen erfolgen" dürfen. Der Wiesbadener Magistrat zog daraufhin aber vor den Hessischen Verwaltungsgerichtshof als nächsthöhere Instanz und bekam Recht, so dass auch dort die Demonstration wieder vollständig verboten wurde. Zur Begründung verwiesen sie auf das Feiertagsgesetz und gaben zu verstehen, dass sie für den Karfreitag den Schutz der Feiertagsruhe im Vergleich zur Versammlungsfreiheit als höherwertig einstufen.

Massenpantomime mit Gedanken an Tod Jesu unvereinbar

Eine Art Massenpantomime sei mit dem Gedenken an den Tod Jesu nicht vereinbar und trage dem Ernst des Feiertages nicht in der gebotenen Weise Rechnung, hatte schon das Verwaltungsgericht zum Verbot der geplanten Tanzeinlage erklärt. Tanzen, wenn auch ohne für Dritte hörbare Musik über Kopfhörer, betone den Unterhaltungswert von Bewegungen.

Mit der gleichen Begründung scheiterte die Piratenpartei vor den Verwaltungsgerichten Gießen und Frankfurt am Main mit ihren Anträgen auf Aufhebung der dortigen Demonstrationsverbote für den Karfreitag. Die Grüne Jugend Hessen zeigte sich enttäuscht über die Entscheidung der Kasseler Richter und rief ebenso wie die Piratenpartei zum "Flashmob" auf, einer über das Internet organisierten, eigentlich spontanen Aktion. Ein solcher Flashmob war bereits vor einem Jahr am Karfreitag auf dem Frankfurter Römerberg veranstaltet worden. Diesmal wird er um 18.30 Uhr auf dem Opernplatz erwartet.

Der Chef der Wiesbadener Staatskanzlei, Axel Wintermeyer, warnte in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Evangelischen Arbeitskreises in der CDU Hessen vor derartigen Provokationen. "Mit religiösen Werten spielt man nicht", sagte er. (dapd)