Düsseldorf. NRW zahlt Kommunen die Gelder aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz - und das auch ohne gültigen Haushalt. Auch die Gelder aus dem verabschiedeten Stärkungspakt für die 34 ärmsten NRW-Kommunen in Höhe von 415 Millionen Euro werden 2012 ausgezahlt.

Die NRW-Landesregierung zahlt den Kommunen auch ohne gültigen Haushalt die Gelder aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2012 weiter. Das Kabinett beschloss, den Kommunen auch die geplante Erhöhung 2012 um 500 Millionen Euro in vierteljährlichen Abschlägen zu überweisen. Insgesamt sollen Städte und Gemeinden in diesem Jahr 8,4 Milliarden Euro GFG-Mittel vom Land erhalten.

Innenminister Ralf Jäger (SPD) betonte, dass zudem die Gelder aus dem verabschiedeten Stärkungspakt für die 34 ärmsten NRW-Kommunen in Höhe von 415 Millionen Euro 2012 ausgezahlt werden. Die Zahlungen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz stehen allerdings unter dem Vorbehalt, dass der neue Landtag das vorliegende Gesetz im Herbst verabschiedet.

„Abmilderungshilfe“ kann nicht ausgezahlt werden

Nicht ausgezahlt werden kann bis zur Verabschiedung des Haushalts die so genannte „Abmilderungshilfe“ von 68 Millionen Euro an Kommunen, die 2012 besonders große finanzielle Einbußen hinnehmen mussten. Die Hilfe steht nicht im GFG. Auch Sonderzahlungen – etwa 30 Millionen Euro an Kurorte – können erst nach Verabschiedung des Etats ausbezahlt werden.

Der Städte- und Gemeindebund drängte darüber hinaus darauf, den Kommunen auch die Investitionspauschale von 90 Millionen Euro für den Ausbau der Kitas für unter Dreijährige auszuzahlen. Die Mittel liegen bisher „auf Eis“.

Der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Bernd Jürgen Schneider, warnte, die Kommunen könnten sich einen Investitionsstopp bei Kitas angesichts des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz ab 2013 nicht leisten. Deshalb müsse auch ohne beschlossenen Haushalt schnell nach einer Lösung für die Auszahlung gesucht werden. Wilfried Goebels