Berlin. . Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Reform der Sicherungsverwahrung beschlossen. Demnach müssen Straftäter in der Haft und vor allem später in der Sicherungsverwahrung intensiv betreut werden, damit sie für die Allgemeinheit weniger gefährlich sind.

Die umfassende Reform der Sicherungsverwahrung ist einen Schritt vorangekommen. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf. Dieser soll vor allem den vom Bundesverfassungsgericht angemahnten deutlichen Unterschied zwischen Strafhaft und Sicherungsverwahrung, das sogenannte Abstandsgebot, garantieren. Die Details müssen allerdings die Bundesländer regeln.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erklärte nach dem Kabinettsbeschluss, mit dem Gesetzentwurf zur „bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebots im Recht der Sicherungsverwahrung“ würden die Unterbringung und der vorausgehende Strafvollzug grundsätzlich reformiert. Sie verwies darauf, dass mit dem Gesetzentwurf die Vorgaben des Verfassungsgerichts vom Mai 2011 „eins zu eins“ eingehalten würden.

Demnach müssen Straftäter in der Haft und vor allem später in der Sicherungsverwahrung intensiv betreut werden, damit sie für die Allgemeinheit weniger gefährlich sind. „Niemand soll freigelassen werden müssen, nur weil er nicht therapiert werden will oder therapiert werden kann“, sagte die Ministerin. Auch nach der Freilassung muss ihre Betreuung sichergestellt werden.

Zudem soll die Sicherungsverwahrung die Betroffenen besser auf ein Leben in Freiheit vorbereiten. Sie müssen deshalb zum Beispiel von den anderen Häftlingen getrennt untergebracht werden.

Langwierige Bund-Länder-Verhandlungen

Leutheusser-Schnarrenberger hatte in den vergangenen Monaten immer wieder mit ihren Länderkollegen verhandelt, um ein Gesamtkonzept für die Neuordnung der Sicherungsverwahrung auf die Beine zu stellen. Seit der Föderalismusreform I im Jahr 2006 liegt die Gesetzgebungskompetenz zum Strafvollzug bei den Ländern. Das Bundesjustizministerium kann - und muss - daher lediglich zentrale Leitlinien vorgeben.

Aufgrund des Gesetzentwurfs könnten nun die Länder ihre Vollzugsgesetze vorantreiben, erklärte die Bundesjustizministerin. „In den Haftanstalten können die räumlichen und personellen Voraussetzungen geschaffen und der Alltag neu ausgerichtet werden.“

Allerdings kam schon wenige Stunden später Kritik an Leutheusser-Schnarrenbergers Vorlage. Hamburgs Justizsenatorin Jana Schiedek hält diese für unzureichend. „Vor allem werden nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft, die Bevölkerung wirksam vor gefährlichen Straftätern mit einer psychischen Störung zu schützen“, sagte die SPD-Politikerin. Zudem gebe es im Gesetzesentwurf keine Regelung, um die Unterbringung von Straftätern zu ermöglichen, bei denen sich erst nach der Verurteilung aufgrund einer psychischen Störung die Gefährlichkeit herausstelle. (dapd)