Stade. Der als “Maskenmann“ bezeichnete Mann, der wegen Mordes und sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt ist, hat Revision gegen sein Urteil eingelegt. Nun muss sich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit dem Fall beschäftigen. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 41-Jährige mehrere Jungen missbraucht und drei von ihnen getötet hat.
Die Verteidiger des wegen Mordes und sexuellen Missbrauchs von Kindern zu lebenslanger Haft und Sicherungsverwahrung verurteilten "Maskenmannes" haben Revision eingelegt. Das teilte das Landgericht im niedersächsischen Stade am Dienstag mit. Zuständig für die Entscheidung über die Revision ist der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
Das Landgericht in Stade hatte den als "Maskenmann" bekannt gewordenen 41-jährigen Martin N. am Montag vergangener Woche verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er über Jahre hinweg vermummt in Schullandheime, Zeltlager und Privatwohnungen eingedrungen war, um Jungen zu missbrauchen. Drei Opfer tötete er aus Angst vor Entdeckung.
Gericht stellte besondere Schwere der Schuld fest
Das Gericht stellte auch die sogenannte besondere Schwere der Schuld fest. Mit dem Urteil waren die Richter der Forderung der Staatsanwaltschaft gefolgt. Die Verteidiger des geständigen Angeklagten hatten zwar ebenfalls für eine lebenslange Haft wegen Mordes plädiert, die Anordnung der Sicherungsverwahrung und die Feststellung der besondere Schwere der Schuld jedoch abgelehnt. (afp)