Therapiezentrum für Schwersttäter in Oberhausen schließt Ende 2012
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Oberhausen. . Im letzten Jahr wurde die JVA für 1,2 Millionen Euro in das Therapiezentrum Oberhausen umgebaut. Im Dezember 2012 endet der Mietvertrag, dann wird die Unterbringung für gefährlich eingestufte und rückfallgefährdete Straftäter aufgelöst. Eine neue Lösung muss noch gefunden werden.
Am 31. Dezember 2012 endet der Mietvertrag für das Therapiezentrum in der Oberhausener Innenstadt. Die Einrichtung für ehemals Sicherungsverwahrte, die der Landschaftsverband Rheinland (LVR) betreibt, wird dann aufgelöst.
Dies bekräftigte eine Vertreterin des NRW-Gesundheitsministeriums, Maria Huesmann-Kaiser, mehrmals in der Sitzung des Beirates am Mittwochabend. „Es ist auch Aufgabe dieses Gremiums, darauf zu achten, dass der Termin eingehalten wird“, sagte Peter Fabritz, Stadtdechant und Vorsitzender des Beirates, im Anschluss an die Sitzung.
Kein Sicherheitsrisiko
„Das Wort von Frau Huesmann-Kaiser hat Gewicht“, zeigte sich Fabritz zuversichtlich, dass die Landesregierung in Gestalt von Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) zu ihrem Versprechen steht. Davon, dass die Einrichtung kein Sicherheitsrisiko darstelle, habe sich der Beirat immer wieder überzeugt.
Das Gutachten
Helmut B. ist bisher der einzige Ex-Sicherungsverwahrte, bei dem ein Gericht die Unterbringung im Therapiezentrum angeordnet hat. Gutachten müssen dafür eine psychische Störung und die Gefährlichkeit bescheinigen. Anträge auf Unterbringung anderer ehemals Sicherungsverwahrter liegen bei Gerichten vor. Einige entlassene Fälle werden 24 Stunden von der Polizei bewacht oder von Sozialarbeitern betreut.
Waren die Anfänge des Therapiezentrums von heftigen Diskussionen begleitet, ist es seit einiger Zeit ruhig geworden um die Einrichtung. Diese war im letzten Jahr in der alten JVA an der Poststraße entstanden. Hier können als psychisch gestört und gefährlich eingestufte, rückfallgefährdete Straftäter untergebracht werden.
27 Profikräfte für einen Mann
18 Plätze hat das Land Nordrhein-Westfalen hier im Sinne des Therapieunterbringungsgesetzes (Thug) geschaffen für die so genannten Altfälle: Für Straftäter, die ihre Strafe abgesessen haben und bei denen nachträglich eine Sicherungsverwahrung angeordnet wurde - was der Europäische Menschengerichtshof verboten hatte. Der Bund reagierte mit dem Thug, NRW für seine 67 möglichen Fälle mit der Einrichtung in Oberhausen.
Therapie für Straftäter
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Einer dieser Fälle ist Helmut B., er ist seit September 2011 – abgesehen von einer Woche – der einzige Insasse hinter den Stacheldraht bewehrten Mauern und vergitterten Fenstern des Therapiezentrums. Der über 60-Jährige wird im Schichtbetrieb betreut von 27 staatlich bezahlten Profikräften. Die Kosten dafür betragen 2,9 Millionen Euro pro Jahr.
Wenn der Mietvertrag Ende dieses Jahres ausläuft, muss für Helmut B. „eine Übergangslösung gefunden werden“, erklärte Vorsitzender Fabritz. Denn derzeit sind Bund und Länder aufgefordert, bis zum Mai 2013 die Sicherungsverwahrung überhaupt neu zu regeln. Es werde an Gesetzesentwürfen und Unterbringungskonzepten gearbeitet. Die Vertreterin des Ministeriums konnte dem Beirat dazu noch keine konkreten Angaben machen. Auch nicht zum Standort eines neuen Zentrums.
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