Berlin. . Der Ehrensold für Ex-Bundespräsident Wulff ist umstritten. Das Innenministerium sieht dennoch kein Problem in der Zahlung wie schon zuvor das Bundespräsidialamt. Theoretisch gibt es nur noch einen Weg, wie Wulff der Ehrensold doch noch gestrichen werden könnte.
Nur das Bundesverfassungsgericht könnte dem zurückgetretenen Bundespräsidenten Christian Wulff seinen Ehrensold noch streitig machen. Das Gericht darf als einzige Instanz die Bezüge von 199.000 Euro jährlich kürzen oder streichen, wie ein Sprecher des Bundespräsidialamtes am Freitag sagte. Das Innenministerium sieht kein Problem in der Zahlung des Ehrensolds, weil Wulff sein Amt aus politischen Gründen aufgegeben habe, und nicht aus privaten.
Das Bundespräsidialamt sieht auch keine Möglichkeiten, Wulff im Falle einer Verurteilung wegen Vorteilsannahme den Ehrensolds abzuerkennen.
Die lebenslange Leistung wird aus dem Etat des Bundespräsidialamtes gezahlt. Grundlage ist das Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten aus dem Jahr 1953.
Der Präsidialamtssprecher sagte: „In dem Gesetz ist nichts vorgesehen, was dies einschränkt.“ Die Regelung sieht vor, dass der Ehrensold nicht beim turnusmäßigen Ausscheiden aus dem Amt gezahlt wird, sondern auch im Falle eines Rücktritts „aus politischen oder gesundheitlichen Gründen“.
Die einzige Möglichkeit, gegen die Zahlung vorzugehen, schaffe der Artikel 61 des Grundgesetzes, sagte der Sprecher. Dort ist geregelt, in welchem Fall und mit welchen Mehrheiten ein Bundespräsident angeklagt werden kann. Wie im Streit um den Ehrensold vom Gericht entschieden würde, ist dem Sprecher zufolge aber völlig offen, weil es ein solches Verfahren in der deutschen Geschichte noch nie gab.
Bartsch: Präsidialamt handelte korrekt
Das Bundesinnenministerium wies die Kritik am Ehrensold für Wulff zurück. „Die Rechtslage ist eindeutig“, sagte ein Ministeriumssprecher. Wulff habe aus politischen Gründen sein Amt aufgegeben. Daher sehe er „kein Problem“.
SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier forderte hingegen eine klarere Definition, wann ein Rücktritt aus politischen Gründen erfolgt. Hierzu müssten sich die Beteiligten in nächster Zeit zusammensetzen, sagte er. Aus dem Stand habe er kein Rezept. Den Ehrensold für den Wulff wollte Steinmeier mit Hinweis auf die getroffene Entscheidung nicht mehr kommentieren.
Für die zuständigen Berichterstatter im Haushaltsausschuss des Bundestags ist das Thema ebenfalls erledigt. Das Bundespräsidialamt Behörde habe „nach Recht und Gesetz gehandelt“, sagte Linksfraktionsvize Dietmar Bartsch nach einem Gespräch mit den anderen Berichterstattern. Für künftige Fälle forderte er, den Ehrensold durch Bezüge zu ersetzen, die erst nach einer vollen Amtszeit und ab einem bestimmten Alter gezahlt werden.
Unklar ist noch, ob der Ex-Präsident Wulff- wie seine Amtsvorgänger - ein Büro, Mitarbeiter und einen Dienstwagen erhält. Diese Leistungen müsste der Haushaltsausschuss genehmigen. Bartsch kündigte an, in Falle eines solchen Antrags werde genau geprüft, „was gerechtfertigt und verantwortbar ist“. (dapd)