Berlin. . Das Bundespräsidialamt bewilligte den Ehrensold für Ex-Bundespräsident Christian Wulff - doch hinter der Entscheidung steht ausgerechnet ein ehemaliger enger Mitarbeiter Wulffs. Unterdessen könnte der Rücktritt Wulffs für den Steuerzahler noch teurer werden.

Der Ehrensold für Ex-Bundespräsident Christian Wulff ist bewilligt – doch die Debatte um das lebenslange Salär ist nicht beendet. Zumal die umstrittene Entscheidung ausgerechnet von einem ehemaligen engen Mitarbeiter Wulffs abgesegnet wurde. Der Ehrensold sieht vor, dass Wulff pro Jahr 199 000 Euro aus der Staatskasse erhält.

Wie das Bundespräsidialamt mitteilte, wurde die Entscheidung vom Chef des Amtes, Lothar Hagebölling, sowie vom zuständigen Abteilungsleiter Rüdiger Hütte gebilligt. „Das ist das übliche Verfahren, wenn Prüfungsergebnisse der Behördenleitung zur Kenntnis gegeben werden“, so die Sprecherin. Hagebölling war vor seinem Wechsel ins Bundespräsidialamt Leiter der Staatskanzlei in Hannover unter Ministerpräsident Wulff.

Wulff wollte Versorgungsregelung ändern

Wulff selbst hatte früher laut darüber nachgedacht, die Versorgungsregelung zu überprüfen. „Ich denke, da muss ein Zeichen gesetzt werden. Das wird man verändern müssen“, sagte er im Juli 2010. Die Frage des Ehrensolds werde „berechtigt gestellt“.

Für den Steuerzahler könnte der Rücktritt Wulffs noch deutlich teurer werden. Nämlich dann, wenn dem 52-jährigen Staats-Pensionär weitere Privilegien gewährt werden. Doch es regt sich Widerstand.

Muss Wulff auf seinen Fahrer verzichten?

„Die Zuerkennung der Amtsausstattung und der dafür erforderlichen Personalstellen, die ehemalige Bundespräsidenten üblicherweise zusätzlich erhalten, ist noch offen“, sagte am Donnerstag Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim. Dazu gehören: eine Bürokraft, ein persönlicher Referent und ein Fahrer sowie ein Dienstwagen. Die zuständigen Haushälter des Bundestages wollen heute über das Thema beraten.

Der Steuerzahlerbund hat errechnet, dass sich die Kosten für eine Komplettausstattung des zurückgetretenen Staatsoberhaupts auf 280.000 Euro summieren könnten – zusätzlich zum Ehrensold. „Nach dem Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten besteht darauf kein Rechtsanspruch“, betonte von Arnim. Über die Bewilligung müsse der Bundesfinanzminister mit Einwilligung des Haushaltsausschusses entscheiden.

Scheels Mahnung an Wulff

Auch dem Bundesrechnungshof sei Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. „Hier besteht also immerhin sowohl eine politische als auch eine Vorab-Finanz-Kontrolle“, sagte der Staatsrechtler.

Wulff ist mit 52 Jahren das jüngste ehemalige Staatsoberhaupt der bundesdeutschen Geschichte. Der bisher jüngste Altbundespräsident Walter Scheel (FDP) hatte seine Amtszeit 1979 nach fünf Jahren kurz vor dem 60. Geburtstag beendet.

Auch Scheel hatte Wulff zur Zurückhaltung geraten. „Ich wünsche mir, dass Christian Wulff klug genug ist und auf seinen Ehrensold verzichtet“, sagte der heute 92-Jährige kürzlich.