Stuttgart. 19 Strafanzeigen gingen bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen den Bundespräsidenten und die BW-Bank ein. Ein Ermittlungsverfahren wird aber nicht eingeleitet. Es gebe keinen Anfangsverdacht für Untreue oder Vorteilsnahme, teilte die Behörde mit.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart wird kein Ermittlungsverfahren gegen Bundespräsident Christian Wulff und die BW-Bank einleiten. Ein Anfangsverdacht für Untreue oder Vorteilsannahme beziehungsweise Vorteilsgewährung sei nicht ersichtlich, teilte die Behörde am Mittwoch mit. Keine der eingegangenen Anzeigen über die umstrittene Darlehensvergabe der BW-Bank zur Finanzierung von Wulffs Einfamilienhauses habe sich als stichhaltig erwiesen.
Für Untreue müsse eine gravierende und evidente Pflichtverletzung des Vorstands oder der Mitarbeiter des Kreditinstituts vorliegen, beispielsweise bei der Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers. Wulff habe seine wirtschaftlichen Verhältnisse jedoch offengelegt, zudem sei ein vor Abschluss des Kreditvertrages ein Wertgutachten über die Immobilien eingeholt worden.
19 Strafanzeigen gegen Wulff und BW-Bank
Der Bank sei auch kein Vermögensschaden entstanden. Zu welchen Bedingungen ein Kreditinstitut ein Darlehen gewährt unterliege grundsätzlich nicht der Nachprüfung durch die Staatsanwaltschaft, teilte die Behörde weiter mit. Bei dem in mehreren Anzeigen erhobenen Vorwurf der Vorteilsgewährung oder Vorteilsannahme handele es sich "um bloße Vermutungen". Anhaltspunkte für Unrechtsvereinbarung durch die Darlehensgewährung und der Tätigkeit von Christian Wulff als Mitglied des Aufsichtsrates von VW lägen nicht vor.
Wulff hatte nach Medienberichten einen Kredit, mit dem er als niedersächsischer Ministerpräsident ein privates Darlehen der Unternehmergattin Edith Geerkens ablöste, von der zur Landesbank LBBW gehörenden BW-Bank zu ungewöhnlich günstigen Zinsen von 0,9 bis 2,1 Prozent erhalten. Gegen die Bank und den CDU-Politiker Wulff gingen daher insgesamt 19 Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart ein.
Vor der Stuttgarter Staatanwaltschaft hatte auch die Berliner Staatsanwaltschaft die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Wulff abgelehnt. Hintergrund war hier der umstrittene Anruf Wulffs bei "Bild"-Chefredakteur Kai Diekmann. Die Berliner sahen trotz der harschen Worte Wulffs keinen Anfangsverdacht der versuchten Nötigung. (rtr, afp)
Wulff als Waschlappen