Prag. Brüssel kann aufatmen: Das tschechische Verfassungsgericht hat den EU-Reformvertrag von Lissabon gebilligt. Nun steht der Unterschrift von Tschechiens Präsident Vaclav Klaus nichts mehr im Wege.
Das tschechische Verfassungsgericht hat den EU-Reformvertrag von Lissabon gebilligt. Die Verfassungsrichter in Brünn (Brno) wiesen am Dienstag eine Klage von europaskeptischen Abgeordneten gegen den Vertrag ab. «Der Lissabon-Vertrag als Ganzes verstößt nicht gegen die tschechische Verfassungsordnung», sagte der Vorsitzende Richter Pavel Rychetsky bei der im Fernsehen übertragenen Verkündung des Urteils. Mit der Entscheidung ist der Weg frei für die Unterzeichnung durch Tschechiens Präsidenten Vaclav Klaus.
Tschechien ist der einzige der 27 EU-Mitgliedstaaten, der den Lissabon-Vertrag noch nicht ratifiziert hat. Dadurch konnte der Vertrag, der die Europäische Union demokratischer und effizienter machen soll, bisher nicht in Kraft treten. Klaus hatte aber seine Unterschrift in Aussicht gestellt, sollte das Verfassungsgericht die Klage der Senatoren zurückweisen.
Beim EU-Gipfel vergangene Woche in Brüssel hatte er sich eine Ausnahmeklausel im Vertrag garantieren lassen, die Tschechien gegen mögliche Rückgabeansprüche von Sudetendeutschen schützen soll. (afp)